SCHLEIERNESSEL CO 520
Leinwandbindiges transparentes Gewebe mit glatter Oberfläche aus Baumwolle
- Schleier
- Portalschleier
- Projektionsschleier
- die großen erhältlichen Breiten bis 12m ermöglichen auch den Einsatz von Rücklicht, ohne unschöne Nähte sichtbar werden zu lassen.
Eigenschaften:
- Optik ähnlich Mull (fester)
- erhältlich bis zu Breiten von 12m
- transparent - nicht blickdicht
- neigt zur Knitterbildung
Technische Details:
- schwer brennbar; EN13501 B-s1-d0; EN13773 C1
- schwerbrennbar lt. GOST R 50810-95
- 100% Baumwolle
- Breite 520 cm
- 80 g/m²
- ca. 60lfm Ballen
- Beachten Sie, dass Baumwollschleiernessel ein sehr leichtes Gewebe ist und auch leicht mechanisch beschädigt werden kann.
- Lassen Sie daher besondere Vorsicht bereits beim Auspacken bzw. Auffalten des Gewebes walten!
- Vermeiden Sie ruckartiges Ziehen.
- Nicht über Oberflächen, Kanten etc. schleifen.
- Baumwolle ist ein Naturprodukt daher kann
- die Reissfestigkeit kann von Stück zu Stück variieren.
- es inbesondere beim Farbton "ecru" oder "natur" zu erheblichen Farbabweichungen von Stück zu Stück kommen.
- Kombinieren Sie niemals verschieden Breiten auch wenn diese nominell dieselbe Farbe und Webeinstellung haben. Jede Breite wird auf eigenen Webstühlen hergestellt - es kommt dadurch zu leicht unterschiedlicher Gewebestruktur und Farbtönen.
ANWENDUNGS- & WARNHINWEISE für schwer brennbare BAUMWOLLSTOFFE!
Gültig ab 1. Jänner 2014
Sofern nicht ausdrücklich anders angeführt, sind als schwer brennbar ausgewiesene Baumwollstoffe semipermanent schwer brennbar ausgerüstet. Dies bedeutet, die schwerbrennbaren Eigenschaften bleiben bestehen, solange das Material nicht stark gewässert oder gewaschen wird. Nach starker Wässerung oder Wäsche erlischt daher der Flammschutz!
Bei fachgerechter Chemisch-Reinigung ohne Detagiermittel und geringem Wasseranteil kann der Flammschutz bestehen bleiben. Tests nach Chemisch-Reinigungen sind zwingend nötig!
Anwendungs- & Warnhinweise zu "SPRINKLERTAUGLICHKEIT"!
Gültig ab 1. September 2024
1. Beurteilung der Sprinklertauglichkeit
Die Beurteilung "sprinklertauglich" erfolgt durch Tüchler nach Tests unseres Unternehmens, die der Prüfanordnung der VdS nachempfunden durchgeführt wurden, aus denen sich ergibt, dass weder eine wesentliche Veränderung der Wasserverteilung, noch eine wesentliche Verzögerung des Wasserdurchtritts verursacht wird.
2. Hinweise zum Einsatz des Materials unter Feuerlöschanlagen (Sprinklersystemen)
2.1 Es sind weder EN, DIN, ÖN noch andere Normen bekannt, die hinsichtlich der Beurteilung der Sprinklertauglichkeit, der Materialien international anerkannte Geltung hätten.
2.2 Für Deutschland können Anforderungen aus dem Versicherungswesen (VDS) bestehen. Diese sind aber nicht für jede Spielstätte oder Messe gefordert und haben außerhalb Deutschlands keine gesetzliche Grundlage.
2.3 Erkundigen Sie sich daher vor dem Einsatz nach den lokalen Vorschriften!
2.4 Lassen Sie das Material vor dem Einsatz von den lokalen Behörden für den jeweiligen Einsatz freigeben!
2.5 Reklamationen oder Schadenersatzansprüche, die durch die "Nichtbewilligung" von durch Tüchler als in welcher Art auch immer "sprinklertauglich" gekennzeichnete Materialien entstehen, sind ausgeschlossen.