Allgemeine Geschäftsbedingungen von TÜCHLER

Gültig ab 1. Jänner 2016

 

  1. Geltungsbereich/Begriffsbestimmungen

    (a) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Tüchler Bühnen- und Textiltechnik GmbH (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“) aufgrund von Bestellungen über den Webshop www.shop.tuchler.net (im Folgenden „Webshop“), oder jeder anderen Art eines Vertragsabschlusses, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
    (b) Der Kunde ist Verbraucher, wenn er den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Kunde ist Unternehmer, wenn er als natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  2. Art der angebotenen Lieferungen und Leistungen

    (a) Der Anbieter bietet Lieferungen und Leistungen für den Einsatz im Veranstaltungsbereich für professionelle Nutzer an.
    Sämtliche in Websites, Verkaufsunterlagen, Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen oder andernorts gemachter Angaben oder Aussagen beziehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich angeben ist, auf den Einsatz im Veranstaltungsbereich.
    (b) Der Veranstaltungsbereich erstreckt sich vom Eventveranstalter, Gemeinde- und Schulbühne über Veranstaltungs- und Mehrzweckhalle bis hin zu Großveranstaltungen, TV, Film, Theater, Oper mit deren Festinstallationen und Veranstaltungseinrichtungen oder -dekorationen. Die daraus folgenden unterschiedlichen Anforderungen in Kombination mit der Tatsache, dass Veranstaltungen "Besonderes" bieten müssen aber oft nur von kurzer Dauer sind, haben über die Jahrzehnte zur Entwicklung von branchenspezifischen Besonderheiten geführt.
    Dazu zählen beispielsweise ausschließlich für den Einmaleinsatz entwickelte Prototypen um etwa einer Show Einzigartigkeit zu verleihen, die Nutzung von Industrieprodukten für andere als die von der Erzeugerindustrie intendierten Einsatzzwecke, wie die Verwendung von Hebezeugen zum Heben von Personen oder die Anwendung von Bodenbelägen in lose verlegtem Zustand.
    Andererseits zählen dazu speziell für den Veranstaltungseinsatz entwickelte Waren, wie Abwurfeinrichtungen oder Textilien, Folien, Oberflächen und Texturen die gemessen an andernorts üblichen Anforderungen nicht "normgerecht" wären.
    Ebenso besonders sind die geringen Anforderungen hinsichtlich Oberflächenbeschaffenheit und -güte etwa im Vergleich zum Projekt- oder Heimbereich. Besonders ist auch die Tatsache, dass es für viele Waren und Leistungen in diesem Bereich weder national noch international gültige Normen oder Standards gibt.
    (c) Der Anbieter erbringt daher Lieferungen und Leistungen und fertigt Waren, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, nach für die Veranstaltungsbranche üblichen Kriterien. Als üblich gilt eine Lieferung, Leistung oder Ausführung jedenfalls dann, wenn der Anbieter eine Anwendung, gleich in welchem Land erbracht hat, bei der die in Frage stehende Lieferung, Leistung oder Ausführung in ähnlicher Einsatz- bzw. Verwendungsart mängelfrei zum Einsatz kam.
    Mängelanzeigen, die sich auf stellvertretend herangezogene Normen und Standards, seien dies DIN, ÖNORM, EN oder nationale Normen und Standards, beziehen, sowie Gutachten die auf solchen Normen und Standards beruhen sind daher ausgeschlossen, sofern diese Normen oder Standards im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, zwingendes Recht oder Teil dieser AGB sind.
  3. Abweichungsvorbehalte und Toleranzen

    (a) Der Anbieter ist immer bemüht, die vertraglich vereinbarten Mengen zu liefern. Aus technischen Gründen ist dies nicht immer möglich. Insbesondere bei Produkten der Textilindustrie (Meterware) weichen Regelstücklängen produktionsbedingt oft stark ab. Über- bzw. Unterlieferungen bis zum max. 15 % gelten daher als vereinbart. Zur Abrechnung gelangt die tatsächlich gelieferte Menge unabhängig von der bestellten Menge, sofern diese Abweichung jeweils 15 % nicht übersteigt. Bei Sonderfärbungen oder kundespezifischen Volumenbestellungen gilt dies für das Gesamtvolumen in gleichem Maße.
    (b) Hinsichtlich Textilien, Folien, Tanzbelägen und ähnlichen Flächengebilden gilt:
    (i) Handelsübliche oder produktionsübliche technische Abweichungen wie Farbabweichungen und Maßänderungen sowie Änderung von technischen Daten bleiben vorbehalten.
    (ii) Es gelten folgende Abweichungsvorbehalte und Toleranzen:
    • Schrägverzug: +/- 1,5% der Gewebebreite
    • Längenabweichung: +/- 3%
    • Einlaufabweichung: +/- 3%
    • Massabweichungen bei Textilien, ähnlichen Flächengebilden in konfektioniertem Zustand: +/- 1,5 %.
    (iii) Des Weiteren gelten die Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie.
  4. Vertragsschluss mittels Webshop

    (a) Vertragspartner des Kunden ist die
    Tüchler Bühnen- und Textiltechnik GmbH, Rennbahnweg 78, 1220 Wien, Österreich, Geschäftsführer Mag.Ing. Christoph Lach, Georg Lach, Handelsgericht Wien , FN265204g, Behörde gem. ECG: Magistratisches Bezirksamt des XXII. Bezirkes, shop@tuchler.net, +43 (0)1 400 10, shop.tuchler.net
    (b) Die Präsentation der Waren des Anbieters in dem Webshop ist unverbindlich. Der Kunde kann Ware aus dem Sortiment des Webshops über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die gesammelten Waren jederzeit ändern. Unmittelbar vor Abschicken der Bestellung werden dem Kunden seine Angaben zur Bestellung zusammenfassend dargestellt und der Kunde kann diese prüfen und ändern. Der Kunde kann die Bestellung nur abschicken, wenn er das Kästchen „Ich akzeptiere die Geltung der AGB“ anklickt und damit diese Vertragsbedingungen akzeptiert.
    (c) Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der gesammelten Waren ab.
    (d) Der Anbieter sendet dem Kunden daraufhin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail, in der die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Diese Empfangsbestätigung bestätigt nur den Eingang der Bestellung des Kunden bei dem Anbieter und stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar.
    (d) Der Anbieter nimmt das Angebot des Kunden durch Versenden der Ware an. Der Anbieter sendet dem Kunden daraufhin eine Versandbestätigung per E-Mail.
    (e) Der Anbieter behält sich vor, dass Angebot des Kunden innerhalb von 5 Werktagen ohne Angabe von Gründen durch das Senden einer E-Mail an den Kunden abzulehnen.
    (f) Eine Stornierung der Bestellung durch den Kunden ist vor Erhalt der Versandbestätigung durch das Senden einer E-Mail an storno@tuchler.net möglich, sofern sich die Bestellung nicht bereits in Produktion oder Zustand befindet.
    (g) Die Bestelldaten und AGB werden dem Kunden mit der Versandbestätigung per E-Mail zugesendet.
  5. Vertragsschluss außerhalb des Webshops

    (a) Vertragspartner des Kunden ist,

    (i) wenn der Kunde in der Republik Österreich ansässig ist:
    Tüchler Bühnen- und Textiltechnik GmbH
    Rennbahnweg 78
    1220 Wien, Österreich
    Telefon: +43 (0)1 400 10
    Telefax: +43 (0)1 400 20
    E-Mail: info@tuechler.at
    Handelsgericht Wien, FN265204g
    UID Nummer: ATU61869589
    Geschäftsführer Ing. Mag. Christoph Lach

     

    (ii) wenn der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist:
    TÜCHLER Deutschland GmbH
    Tirolerstraße 6 / I. OG links
    845659 Recklinghausen, Deutschland,
    Telefon: +49 (0)2361 302 36-0
    Telefax: +49 (0)2361 302 36-29
    E-Mail: info@tuechler.de
    Handelsregister; HRB6664, Amtsgericht Recklinghausen,
    UID Nummer: DE281122872
    Geschäftsführer: Ing. Mag. Christoph Lach

     

    (iii) Wenn der Kunde in der Polen ansässig ist:
    Tuchler Polska Sp. z o.o
    Ul. Staniewicka 18
    PL-03-310 Warszawa
    t: +48 (22) 647 90 50
    f: +43 (1) 2533033 1870
    mail: info@tuchler.pl Numer KRS: 0000250239
    Wydział KRS: XIII Wydział Gospodarczy Krajowego Rejestru Sądowego, Sąd Rejonowy dla M.St. Warszawy w Warszawie
    NIP: PL9512169907
    Zarząd: Mgr.Inż. Christoph Lach

     

    (iv) wenn der Kunde in der Tschechischen Republik ansässig ist:
    Tuchler jevištní & textilní technika spol. s r.o
    CZ - 664 53 Újezd u Brna
    Komenského 427
    t: +420 5 4422 9001
    f: +420 5 4422 4202
    Firmenbuchnummer: 41604270
    Firmenbuchgericht: Brno
    UID-Nummer: CZ41604270
    Geschäftsführer: Ing.Mag. Christoph Lach

    (b) Sie erhalten von dem Anbieter ein schriftliches Angebot. Dieses Angebot enthält alle Details der Bestellung, insbesondere bei Sonderanfertigungen Maße, Ausführungshinweise und eventuell Skizzen oder Pläne. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot entweder per E-Mail, Telefax oder SMS bestätigt. Hat der Kunde dazu keine Möglichkeit, nehmen wir auch eine mündliche Bestätigung entgegen - die Risiken und Kosten von fehlerhaften Angaben in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung gehen dann aber zu Lasten des Kunden.
    (c) Der Anbieter behält sich vor, Angebote und Auftragsbestätigungen innerhalb von 14 Werktagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, sofern der Kunde diese nicht vor Ablauf der Frist bestätigt hat. Alle Angebote sind freibleibend.

  6. Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Widerrufsfolgen

    Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden.
  7. Preise und Versandkosten

    (a) Alle Preisangaben im Webshop verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Versandkosten.
    (b) Die Versandkosten können im Karteireiter „Versandkosten“ für das jeweilige Produkt online berechnet werden.
    (c) Im Falle eines Widerrufs gemäß Ziffer 6 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Im Übrigen trägt der Anbieter die Kosten der Rücksendung.
  8. Zahlung, Fälligkeit, Verzug

    (a) Bei Vertragsschluss mittels Webshop gilt:
    (i) Der Kunde kann die Ware per Kreditkarte (Visa, Mastercard]), auf Rechnung (nur registrierte und dafür freigeschaltene Kunden) oder per Sofortüberweisung bezahlen.
    (ii) Die Zahlungsart wählt der Kunde während des Bestellvorgangs aus. Der Anbieter behält sich jedoch vor, im Einzelfall nur bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren. Hat der Kunde das Lastschriftverfahren ausgewählt und erfolgt dennoch eine Rücklastschrift, so hat der Kunde dem Anbieter die von der Bank erhobenen Gebühren zu erstatten, es sei denn der Kunde hat die Rücklastschrift nicht zu vertreten.
    (iii) Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Rechnungslegung fällig.
    (iv) Der Kunde gerät mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt.
    (b) Bei Vertragsschluss außerhalb des Webshops gilt:
    (i) Der Kunde kann die Ware per Kreditkarte (Mastercard, Visa, Maestro) Lastschrifteinzug, in bar oder per Nachnahme bezahlen.
    (ii) Hat der Kunde das Lastschriftverfahren ausgewählt und erfolgt dennoch eine Rücklastschrift, so hat der Kunde dem Anbieter die von der Bank erhobenen Gebühren zu erstatten, es sei denn der Kunde hat die Rücklastschrift nicht zu vertreten.
    (iii) Die Zahlung des Kaufpreises ist vorbehaltlich Ziffer 8 (b) (iii) und (iv) mit Rechnungslegung fällig.
    (iv) Hat der Kunde das Lastschriftverfahren ausgewählt und erfolgt dennoch eine Rücklastschrift, so hat der Kunde dem Anbieter die von der Bank erhobenen Gebühren zu erstatten, es sei denn der Kunde hat die Rücklastschrift nicht zu vertreten.
    (v) Wenn der Kaufpreis einer Bestellung höher ist als € 150,00 oder mit dem Kunden Lieferung auf offene Rechnung mit Lieferschein vereinbart ist, ist die Zahlung vorbehaltlich Ziffer 8 (b) (iv) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto kasse fällig.
    (vi) Wird eine Anzahlung vereinbart, ist die Anzahlung in vereinbarter Höhe taggenau zum vereinbarten Termin oder in Ermangelung einer vertraglichen Regelung binnen 3 Werktagen nach Vertragsschluss zu leisten. Vereinbarte Lieferzeiten beginnen mit dem Eingang der Anzahlung beim Anbieter zu laufen. Der Anbieter beginnt mit kundenspezifischen Fertigungen oder Produktionen erst nach Eingang der Anzahlung. Ein verzögerter Eingang der Anzahlung kann die Lieferzeit stärker verschieben als die Dauer der verspäteten Anzahlung. Sämtliche Kosten, die aufgrund einer verspäteten Anzahlung und daraus resultierender verspäteten Lieferung entstehen, sind von dem Kunden zu tragen. Vereinbarte Fixtermine werden durch einen verspäteten Eingang der Anzahlung obsolet.
    (vii) Der Kunde gerät mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt.
  9. Eigentumsvorbehalt

    Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.
  10. Lieferung und Montage

    (a) Der Anbieter bestimmt die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach seinem billigen Ermessen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
    (b) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an das Transportunternehmen ausgeliefert wird.
    (c) Bestellt der Kunde mit einer Bestellung mehrere Waren, ist der Anbieter berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Dadurch verursachte zusätzliche Versandkosten trägt der Anbieter.
    (d) Bei Vertragsschluss außerhalb des Webshops zusätzlich:
    Wenn der Anbieter mit dem Kunden abweichend von Ziffer 7 (b) und Ziffer 10 (b) eine Lieferung Frei Haus, beziehungsweise Montagearbeiten vereinbart hat, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Anlieferung mit den üblichen Transportmitteln (z.B. Lkw) ohne Einschränkungen möglich ist. Das Lieferpersonal ist nicht befugt, Arbeiten durchzuführen, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen. Wartezeiten, Leerläufe und vergebliche Anfahrten, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, werden zu den gültigen Kostensätzen verrechnet. Der Kunde hat den Anbieter auf für den Anbieter nicht erkennbare Risiken aufmerksam zu machen. Sämtliche Montage-, Verlege- und Installationsarbeiten werden nach den für Veranstaltungsstätten üblichen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen ausgeführt. Darüber hinausgehende Anforderungen, insbesondere an Güte und Ebenmäßigkeit von Oberflächen, wie diese etwa für Montagearbeiten im Wohnbereich oder Hotelbereich angelegt werden, müssen zuvor schriftlich vom Anbieter bestätigt werden.
  11. Fixtermine, Lieferfristen, Rücktrittsrechte

    (a) Die alleinige "Inkenntnisssetzung" eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin des Anbieters über einen fixen Termin, sei es mündlich oder schriftlich durch den Kunden gilt nicht als Vereinbarung eines Fixtermins oder Fixgeschäftes. Fixtermine sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter und ausdrücklicher Bezeichnung als Fixtermin bzw. Fixgeschäft als solche für Anbieter verbindlich.
    (b) Bei Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferzeit hat der Kunde eine angemessene Nachfrist, mindestens jedoch zwei Wochen, zu setzen, deren Lauf mit der schriftlichen Mahnung beginnt.
    (c) Durch den Anbieter nicht zu vertretende Störungen, wie zum Beispiel Höhere Gewalt, auch auf Seiten der Vorlieferanten, sowie erhebliche Beschaffungsschwierigkeiten die sich auf die Lieferfristen auswirken, werden dem Kunden mitgeteilt und begründen keinerlei Ersatzansprüche.
    (d) Dem Anbieter steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Vorlieferant, mit dem der Anbieter ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, seiner Lieferverpflichtung aufgrund vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände nicht nachkommt. Hierüber wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
  12. Annahmeverzug

    (a) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist der Anbieter berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet der Anbieter eine pauschale Entschädigung in Höhe von 2 % des Kaufpreises pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.
    (b) Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche des Anbieters (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung) bleiben unberührt; die Pauschale gemäß Ziffer 12 (a) ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale gemäß Ziffer 12 (a) entstanden ist.
  13. Sachmängelgewährleistung

    (a) Keine Mängel sind Veränderungen der Waren, die nach Gefahrübergang auf den Kunden durch normalen Verschleiß, unsachgemäße Lagerung, Feuchtigkeit, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung verursacht wurden.
    (b) Mängelrügen, die auf Normen oder Standards beruhen, die nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden, sind ausgeschlossen (siehe oben Ziffer 2 (c)). Die Gewährleistung erstreckt sich auch nicht auf handelsübliche oder produktionsübliche technische Abweichungen, und auch nicht auf die in Ziffer 3 vorbehaltenen Abweichungen und Toleranzen. Gewährleistungsansprüche sind außerdem dann ausgeschlossen, wenn und soweit zu der in Frage stehenden Ware einschlägige Anwendungs- und Warnhinweise (die in Ziffer 18 näher bezeichneten Anhänge 1 bis 9) und/ oder besondere Anwendungs- und Warnhinweise hinsichtlich der konkreten Ware gegeben werden.
    (c) Im Verhältnis zu Kunden, die Verbrauchern sind, gilt:
    (i) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften.
    (ii) Auf Schadensersatz haftet der Anbieter jedoch nur nach Maßgabe der Ziffer 14.
    (iii) Eine Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Ware nur, wenn diese ausdrücklich in dem Angebot und/ oder der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
    (d) Im Verhältnis zu Kunden, die Unternehmer sind, gilt:
    (i) Die Gewährleistungsfrist bei nicht offensichtlichen Mängeln beträgt sechs Monate ab Lieferung.
    (ii) Für Verschleißteile wird keine Gewähr übernommen.
    (iii) Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Übergabe der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen. Die Ware ist von dem Kunden vor Verarbeitung und/ oder Zuschnitt zu untersuchen. Zeigt sich bei der Untersuchung ein Mangel, so ist dem Anbieter hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Später sichtbar werdende Mängel sind dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/ oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Anbieters für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
    (iv) Soweit in dem Angebot und/ oder der Auftragsbestätigung des Anbieters nicht faltenlose Lieferung ausdrücklich zugesagt ist, stellen insbesondere bei Textilien, Folien und ähnlichen Flächengebilden übliche Faltenbildungen wie Legefalten und verpackungs- und transportbedingte Druckstellen keine Mängel dar.
    (v) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, wird der Anbieter nach seiner Wahl entweder nachbessern oder eine mangelfreie Sache liefern (im Folgenden „Nacherfüllung“). Zur Vornahme der Nacherfüllung hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren; andernfalls ist der Anbieter von der Nacherfüllungspflicht befreit, ohne dass der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten darf. Hat der Kunde dem Anbieter nach einer ersten Aufforderung zur Mängelbeseitigung ergebnislos eine weitere angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung gesetzt oder schlagen zwei Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl von diesem Vertrag zurücktreten oder Minderung der Vergütung verlangen.
    (vi) Im Falle von Gewährleistungsansprüchen ist der Kunde nur berechtigt, den für die Mängelbehebung notwendigen Aufwand zurückzubehalten bis zur Höhe des Warenwerts. Dies gilt nicht für unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Kunden.
  14. Haftung

    (a) Auf Schadensersatz haftet der Anbieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur
    (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Anbieters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    (b) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
    (c) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  15. Aufrechnung

    Der Kunde kann gegen eine Forderung des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  16. Hinweise zur Datenverarbeitung

    Der Anbieter verwendet Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und im Rahmen der von Ihnen erteilten Einwilligungen. Weitere Hinweise zu der Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.
  17. Schlussbestimmungen

    (a) Vertragssprache ist deutsch.
    (b) Auf die Verträge zwischen dem Anbieter und Kunden mit Sitz oder Wohnsitz in der Republik Österreich findet das Recht der Republik Österreich Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sämtliche Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie das UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Wien.
    (c) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und Kunden mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Recklinghausen.
    (d) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und Kunden mit Sitz in der Tschechischen Republik findet das Recht der Tschechischen Republik Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Brünn.
    (e) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und Kunden mit Sitz in der Republik Polen findet das Recht der Republik Polen Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Warschau.
    (f) Auf die Verträge zwischen dem Anbieter und Kunden mit Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Staaten Republik Österreich, Bundesrepublik Deutschland, Tschechische Republik und der Republik Polen, findet das Recht der Republik Österreich Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sämtliche Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie das UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Wien.
    (g) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Soweit der Kunde Verbraucher ist, treten anstelle der unwirksamen Regelungen die gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Kunde Unternehmer ist, werden der Anbieter und der Kunde die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine andere, ihr wirtschaftlich und rechtlich soweit wie möglich gleichkommende Bestimmung ersetzen.
  18. Anwendungs- und Warnhinweise

    Die folgenden Anwendungs- und Warnhinweise sind integraler Bestandteil der AGB des Anbieters:
    1. Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Projektionsfolien
    2. Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu schwer brennbaren Baumwollstoffen
    3. Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Materialien aus Trevira CS und Polyester FR Fasern
    4. Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Samten
    5. Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zur Verwendung, Lagerung und Verlegung von Tanz- und Bodenbelägen
    6. Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zum Thema "Sprinklertauglichkeit"
    7. Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Flammschutzmitteln und deren Anwendung und Flammschutzimprägnierungen durch Tüchler.
    8. Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Klebebändern
    9. Die besonderen Anwendungs- und Warnhinweise bei Einzelwaren finden Sie hier und in der Detailansicht der jeweiligen Ware in unserem Webshop. Diese sind integraler Bestandteil der AGB.
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