Warn- und Anwendungshinweise
- zu Projektionflächen
- zu Stoffen und Konfektionen
- zu Sprinklertauglichkeit
- zu Tanzbelägen, Teppichen, Schwingböden u.ä.
- zu Flammschutzmitteln
- zu Klebebändern
- zu Kettenzügen und Seilwinden
Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Projektionsfolien - Meterware
Gültig ab 1. Jänner 2014
1. Legefalten
Projektionsfolien werden grundsätzlich gelegt verpackt und versandt. Nach dem Öffnen und allseitigem Ausspannen der Projektionsfolien vergehen die Legefalten in der Regel vollständig. Soweit dies technisch möglich ist, können Projektionsfolien – gegen Aufpreis für Verpackung und Transport – auch gerollt versandt werden. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit der Faltenfreiheit beziehungsweise der vollständigen Faltenerholung. Der Erholungsprozess ist abhängig von Raumtemperatur, Montagespannung und Zeit. Ein sichtbares Verbleiben von Legefalten stellt jedenfalls keine Wertminderung der Projektionsfolie dar.
2. Bestimmungsgemäße Verwendung von Projektionsfolien
Projektionsfolien sind je nach Typ für den Einsatz bei Auflicht- bzw. Rücklichtprojektionen für die bei Video-, Dia- oder Filmprojektionen üblichen Lichteinfallswinkel optimiert. Eine glatte und plane Oberfläche wird erst durch ein allseitiges und gleichmäßiges Verspannen der Projektionsfolien erreicht. Wellenbildungen und Verzug stellen keine Wertminderung dar, wenn die Projektionsfolie an einer oder mehreren Seiten nicht gleichmäßig gespannt wird. Beim Einsatz unter Streif- oder Seitenlicht ist eine allseitige und gleichmäßige Spannung jedenfalls notwendig. Ein sichtbares Verbleiben von Legefalten, Nähten und verspannungs- bzw. montagebedingten Wellen stellt keine Wertminderung der Projektionsfolie dar.
3. Beurteilung von Farbabweichungen und Helligkeitsunterschieden
Projektionsfolien werden in großtechnischen Anlagen der PVC-Industrie hergestellt und unterliegen strengen Qualitätskontrollen. Dennoch weist auch diese Industrie Toleranzen auf. Diese sind sehr gering und können vielfach unter normalen Lichtverhältnissen nicht bemerkt werden. Selten werden diese Abweichungen unter bestimmten Anwendungsbedingungen sichtbar. Beachten Sie, dass Farbabweichungen, die erst sichtbar werden, wenn der Betrachtungswinkel, der der halben Leuchtdichte entspricht, überschritten wird, jedenfalls technisch bedingt sind und keine Wertminderung darstellen.
4. Einsatz in Rollbildwänden
Alle Projektionsfolien können von Tüchler® in Rollbildwänden als Superflat-Ausführung gefertigt werden. Bitte fordern Sie ein Angebot an. Der Einbau der Projektionsfolien durch Dritte in Rollbildwänden erfolgt auf eigenes Risiko. Tüchler® ist diesbezüglich frei von jeglichen Haftungs- und/oder Schadenersatzansprüchen.
5. Dimensionsstabilität + Toleranzen für Schnittware
Projektionsfolien bestehen aus einem thermoplastischen Material. Das Material verändert daher Dehnungsverhalten, Weichheit und Längenmaß mit Änderungen der Raumtemperatur. Zuschnitte unterliegen daher immer einer Toleranz von +- 5% bei 22°C Raumtemperatur.
6. Einsatz im Winter und in kalten Regionen
Es ist darauf zu achten, dass Projektionsfolien während des Transportes stark abkühlen können. Die Projektionsfolien sind in diesem Fall vor dem Öffnen so zu lagern und zu erwärmen, dass die Kerntemperatur im Inneren des Folienpakets >= 21°C beträgt. Wird die Folie bei einer geringeren Kerntemperatur als 21°C geöffnet, ist die Projektionsfolie steif und kann bereits durch mäßig scharfe Kanten Schnitte oder irreversible Eindrücke und Weißbrüche erleiden. Eine zu geringe Kerntemperatur vor dem Entfalten verursacht zudem hartnäckig bestehend bleibende Falten.
7. Lebensdauer von Projektionsfolien
Bei richtiger Verwendung und Lagerung bei Raumtemperatur werden Sie Ihre Projektionsfolie viele Jahre lang einsetzen können. Projektionsfolien enthalten Weichmacher, die mit der Zeit austreten. Nach einigen Jahren können daher Erscheinungen wie Farbveränderungen, Vergilbung, Brüchigkeit und verminderte Reißfestigkeit oder ölig erscheinende Flecken an der Oberfläche auftreten. Diese Erscheinungen stellen keine gewährleistungsrelevanten Mängel dar, sondern sind materialbedingte Alterungserscheinungen.
8. Ausschluss von DIN und anderen Lichtbildnormen
Die Projektionsfolie wurde für den Einsatz in Theater, Oper, Event, Messe, Tour und ähnliches optimiert und zeichnet sich daher durch deren typbedingte Farbe, Projektionsverhalten, Robustheit und Brennverhalten aus. Die Folie wurde nicht für den Einsatz in Kinos oder kinoähnlichen Einsätzen entwickelt. Jegliche Beurteilung nach für Projektionsflächen einschlägigen Normen, insbesondere DIN, sowie darauf begründete Mängelanzeigen sind ausgeschlossen, sofern diese nicht im Einzelfall in Schriftform vertraglich vereinbart wurden.
Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Projektionsfolien - Verschweisst
gültig ab 1. Jänner 20214
1. Schweißnähte
Projektionsflächen, bei denen beide Kantenlängen größer als die Bahnenbreite der gewählten Projektionsfolien gefertigt werden, werden aus einzelnen Bahnen der Projektionsfolien verschweißt. Diese Verschweißung erfolgt mittels Hochfrequenztechnologie. Die entstehenden Nähte sind sehr fein und für die meisten Anwendungen gemäß den Anwendungen laut Punkt 3 unsichtbar bzw. nicht störend. Die Bemerkbarkeit der Schweißnähte hängt wesentlich von der Folientype, Projektionstype bzw. -richtung ab und stellt keine Wertminderung dar.
2. Legefalten
Projektionsfolien werden grundsätzlich gelegt verpackt und versandt. Nach dem Öffnen und allseitigem Ausspannen der Projektionsfolien vergehen die Legefalten in der Regel vollständig. Soweit dies technisch möglich ist, können Projektionsfolien – gegen Aufpreis für Verpackung und Transport – auch gerollt versandt werden. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit der Faltenfreiheit beziehungsweise der vollständigen Faltenerholung. Der Erholungsprozess ist abhängig von Raumtemperatur, Montagespannung und Zeit. Ein sichtbares Verbleiben von Legefalten stellt jedenfalls keine Wertminderung der Projektionsfolie dar.
3. Bestimmungsgemäße Verwendung von Projektionsfolien
Projektionsfolien sind je nach Typ für den Einsatz bei Auflicht- bzw. Rücklichtprojektionen für die bei Video-, Dia- oder Filmprojektionen üblichen Lichteinfallswinkel optimiert. Eine glatte und plane Oberfläche wird erst durch ein allseitiges und gleichmäßiges Verspannen der Projektionsfolien erreicht. Wellenbildungen und Verzug stellen keine Wertminderung dar, wenn die Projektionsfolie an einer oder mehreren Seiten nicht gleichmäßig gespannt wird. Beim Einsatz unter Streif- oder Seitenlicht ist eine allseitige und gleichmäßige Spannung jedenfalls notwendig. Ein sichtbares Verbleiben von Legefalten, Nähten und verspannungs- bzw. montagebedingten Wellen stellt keine Wertminderung der Projektionsfolie dar.
4. Beurteilung von Farbabweichungen und Helligkeitsunterschieden
Projektionsfolien werden in großtechnischen Anlagen der PVC-Industrie hergestellt und unterliegen strengen Qualitätskontrollen. Dennoch weist auch diese Industrie Toleranzen auf. Diese sind sehr gering und können vielfach unter normalen Lichtverhältnissen nicht bemerkt werden. Selten werden diese Abweichungen unter bestimmten Anwendungsbedingungen sichtbar. Beachten Sie, dass Farbabweichungen, die erst sichtbar werden, wenn der Betrachtungswinkel, der der halben Leuchtdichte entspricht, überschritten wird, jedenfalls technisch bedingt sind und keine Wertminderung darstellen.
5. Einsatz in Rollbildwänden
Alle Projektionsfolien können von Tüchler® in Rollbildwänden als Superflat-Ausführung gefertigt werden. Bitte fordern Sie ein Angebot an. Der Einbau der Projektionsfolien durch Dritte in Rollbildwänden erfolgt auf eigenes Risiko. Tüchler® ist diesbezüglich frei von jeglichen Haftungs- und/oder Schadenersatzansprüchen.
6. Dimensionsstabilität + Toleranzen für Schnittware
Projektionsfolien bestehen aus einem thermoplastischen Material. Das Material verändert daher Dehnungsverhalten, Weichheit und Längenmaß mit Änderungen der Raumtemperatur. Zuschnitte unterliegen daher immer einer Toleranz von +- 5% bei 22°C Raumtemperatur.
7. Einsatz im Winter und in kalten Regionen
Es ist darauf zu achten, dass Projektionsfolien während des Transportes stark abkühlen können. Die Projektionsfolien sind in diesem Fall vor dem Öffnen so zu lagern und zu erwärmen, dass die Kerntemperatur im Inneren des Folienpakets >= 21°C beträgt. Wird die Folie bei einer geringeren Kerntemperatur als 21°C geöffnet, ist die Projektionsfolie steif und kann bereits durch mäßig scharfe Kanten Schnitte oder irreversible Eindrücke und Weißbrüche erleiden. Eine zu geringe Kerntemperatur vor dem Entfalten verursacht zudem hartnäckig bestehend bleibende Falten.
8. Lebensdauer von Projektionsfolien
Bei richtiger Verwendung und Lagerung bei Raumtemperatur werden Sie Ihre Projektionsfolie viele Jahre lang einsetzen können. Projektionsfolien enthalten Weichmacher, die mit der Zeit austreten. Nach einigen Jahren können daher Erscheinungen wie Farbveränderungen, Vergilbung, Brüchigkeit und verminderte Reißfestigkeit oder ölig erscheinende Flecken an der Oberfläche auftreten. Diese Erscheinungen stellen keine gewährleistungsrelevanten Mängel dar, sondern sind materialbedingte Alterungserscheinungen.
9. Ausschluss von DIN und anderen Lichtbildnormen
Die Projektionsfolie wurde für den Einsatz in Theater, Oper, Event, Messe, Tour und ähnliches optimiert und zeichnet sich daher durch deren typbedingte Farbe, Projektionsverhalten, Robustheit und Brennverhalten aus. Die Folie wurde nicht für den Einsatz in Kinos oder kinoähnlichen Einsätzen entwickelt. Jegliche Beurteilung nach, für Projektionsflächen einschlägigen Normen, insbesondere DIN, sowie darauf begründete Mängelanzeigen sind ausgeschlossen, sofern diese nicht im Einzelfall in Schriftform vertraglich vereinbart wurden.
Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu schwer brennbaren Baumwollstoffen
Gültig ab 1. Jänner 2014
Sofern nicht ausdrücklich anders angeführt, sind als schwer brennbar ausgewiesene Baumwollstoffe semipermanent schwer brennbar ausgerüstet. Dies bedeutet, die schwerbrennbaren Eigenschaften bleiben bestehen, solange das Material nicht stark gewässert oder gewaschen wird. Nach starker Wässerung oder Wäsche erlischt daher der Flammschutz!
Bei fachgerechter Chemisch-Reinigung ohne Detagiermittel und geringem Wasseranteil kann der Flammschutz bestehen bleiben. Tests nach Chemisch-Reinigungen sind zwingend nötig!
Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Materialien aus Trevira CS und Polyester FR Fasern
Gültig ab 1. November 2019
1. Wascheigenschaften von schwerbrennbaren Materialien
Materialien aus Trevira CS und Polyester FR können entsprechend den Pflegekennzeichen gewaschen werden, ohne die schwerbrennbaren Eigenschaften zu verlieren.
2. Verlust der schwerbrennbaren Eigenschaften durch Pflegeprodukte
Durch den Einsatz von faseraffinen Pflegemitteln wie Weichspülern (z.B. Silan) kann das Material die schwerbrennbaren Eigenschaften verlieren!
3. Verlust der schwerbrennbaren Eigenschaften durch Fremdstoffe
Durch Verschmutzung oder das Aufbringen von Fremdstoffen (z.B. Bemalung, Bedruckung etc.) kann das Material die schwerbrennbaren Eigenschaften verlieren!
4. Regelmäßige Überprüfung der schwerbrennbaren Eigenschaften
Lassen Sie daher die schwerbrennbaren Eigenschaften regelmäßig von Sachkundigen überprüfen.
Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Samten
gültig ab 1. Jänner 2014
1. Verpackung und Warenübernahme von Bühnensamten als Meterware:
Alle als Meterware gelieferte Bühnensamte werden sorgfältig und hängend in Transportkartons verpackt. Die Transportkartons werden grundsätzlich liegend und verzurrt auf Paletten versandt.
ACHTUNG: Der Käufer muss bei Warenübernahme darauf achten, dass alle Transportkartons liegend und verzurrt angeliefert werden! Ist dies nicht der Fall, muss er dies sofort auf den Speditionspapieren vermerken. Bei loser Ankunft der Transportkartons ist es wahrscheinlich, dass die Kartons während des Transportes stehend transportiert oder gelagert wurden. Dies führt zu einer irreversiblen Schädigung des Bühnensamtes. Deutliches Zeichen sind zebrartige / ziehharmonika-artige Falten und Druckstellen, die sich wiederholend bogenförmig an einer oder beiden Kanten ablaufen. Dies sind eindeutige Transportschäden, die der Spediteur/Transporteur zu tragen hat.
Der Käufer kann diese jedoch nur dann geltend machen, wenn er die lose Ankunft der Kartons sofort bei Warenübernahme auf den Speditionspapieren vermerkt oder die Annahme gänzlich verweigert. Eine Schädigung kann auch dann eingetreten sein, wenn keine äußerlich erkennbaren Schäden am Karton vorhanden sind! Im Weiteren gilt Punkt 10. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tüchler Bühnen- & Textiltechnik GmbH unverändert.
2. Farbgenauigkeit und Reflexionsstreifen
2.1 Trotz aller färberischen Sorgfalt sind geringfügige Farbtonabweichungen technisch bedingt nicht vollständig vermeidbar. Dies gilt auch innerhalb ein und derselben Färbepartie. Leichte Farbabweichungen, insbesondere solche, die bei Verarbeitung des Samtes zu Vorhängen mit Falten nicht oder kaum erkennbar wären, stellen keine Wertminderung des Bühnensamtes dar.
2.2 Der Winkel des Flors kann im Rollenverlauf unterschiedlich sein. Dies ist durch die Aufwicklung des Bühnensamtes technisch bedingt und führt zu einer unterschiedlichen Reflexion des einfallenden Lichts. Dadurch kann der Eindruck eines Farbablaufes (=langsame aber stetige Änderung des Farbtones in einer Rolle) entstehen, der real nicht existiert. Dies stellt keine Wertminderung dar.
2.3 Bühnensamte, die gelagert werden, unterliegen ab dem Zeitpunkt des Verpackungsprozesses einem materialbedingten Relaxationsprozess. Dieser führt zu Mikrobewegungen. Nachdem sich Bühnensamt aufgrund der, als Widerhaken wirkenden Florrichtung auf der Rolle, in nur eine Richtung bewegen kann, entstehen unrunde Rollen. Diese unrunden Rollen zeigen regelmäßig eine klar erkennbare Kante, die den Eindruck erweckt, der Bühnensamt wäre unregelmäßig gewickelt. In dieser Kante ist der Winkel des Flors regelmäßig stark unterschiedlich zum rund verbliebenen Teil der Samtrolle. Dadurch werden regelmäßig stark sichtbare aber reversible Reflexionsstreifen verursacht. Diese Reflexionsstreifen stellen keine Wertminderung dar.
2.4 Der Flor richtet sich abhängig vom vorhandenen Raumklima nach einiger Zeit auf. Erst dann sind die Gleichmäßigkeit und die Fülle des Samtes wieder vollkommen hergestellt. Dieser Vorgang kann oft wochenlang dauern. Sollten trotz längerer Erholungszeit noch Reflexionsstreifen oder reflexionsbedingte Farbabläufe vorhanden sein, kann man durch leichtes Bedampfen und sanftes Bürsten in Richtung des Flors den Vorgang der Florerholung verkürzen bzw. unterstützen. Beachten Sie: in stark beheizten Räumen kann dieser Vorgang durch das Fehlen von Luftfeuchtigkeit noch verlängert werden.
3. Konfektion von Samt
3.1 Der Flor von Vorhangsamten ist in Längsrichtung gerichtet. Es kann daher entweder mit dem Flor „nach oben“ oder „nach unten“ gerichtet konfektioniert werden. Ist die Florrichtung vom Kunden nicht ausdrücklich angegeben, fertigt Tüchler Vorhänge mit der Florrichtung „nach oben“. Dies gibt der Farbe bei horizontalem Blickwinkel ein farbtiefes Erscheinungsbild. Allenfalls vorhandene Druckstellen oder Reflexionsstreifen sind so optisch weniger wirksam.
3.2 Wird der Samt auf Kundenwunsch oder durch den Kunden selbst mit der Florrichtung nach unten konfektioniert, trägt der Kunde das Risiko einer deutlicheren Sichtbarkeit von Reflexionsstreifen und Druckstellen.
3.3 Fertig konfektionierte Samtvorhänge benötigen nach dem Aufhängen Zeit, um sich zu erholen. Der Flor richtet sich abhängig vom vorhandenen Raumklima erst nach einiger Zeit auf. Erst dann sind Glanz und die Fülle des Samtes wieder vollkommen hergestellt. Dieser Vorgang kann wochenlang dauern und stellt keine Wertminderung dar. Sollten trotz längerer Erholungsphase noch Druckstellen vorhanden sein, kann man durch leichtes Bedampfen und sanftes Bürsten in Richtung des Flors den Vorgang der Florerholung verkürzen bzw. unterstützen. Beachten Sie: in stark beheizten Räumen kann dieser Vorgang durch das Fehlen von Luftfeuchtigkeit noch verlängert werden. Das Erscheinungsbild und der Farbton des Samtes können je nach Höhe des Vorhanges und Blickwinkel des Betrachters durch die unterschiedlichen Lichtreflexionen changieren.
4. Lichtechtheit
Samte von Tüchler werden unter hohem Standard auch in Bezug auf die Lichtechtheit gefärbt. Es ist jedoch zu beachten, dass kein Gewebe absolut lichtecht ist. Alle Färbungen und Fasern werden durch Sonnenlicht geschädigt. Insbesondere bei Einfall von Sonnenlicht sollten Bühnensamte deshalb hinterfüttert werden. Wird eine Hinterfütterung vom Kunden nicht beauftragt oder selbst angefertigt, ist Tüchler frei von allen daraus folgenden Schadenersatz-, Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen.
5. Lichtdurchlässigkeit!
Samt ist in der Regel kein vollkommener Verdunkelungsstoff. Bei Tageslicht oder künstlicher Hinterleuchtung erkennbare sogenannte „Nadelstiche“ sind kleinere webtechnische Unregelmäßigkeiten, durch die Licht scheinen kann. Diese Unregelmäßigkeiten sind konstruktionsbedingt und stellen keine Wertminderung des Bühnensamtes dar.
Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweisen zu Samtverbesserungsspray VIS 2000
gültig ab 1. November 2019
1. AnwendungIhr Baumwollsamt darf mit VIS 2000 weder abtropfend noch verrinnend durchnässt werden. Ist dies der Fall, kann die Flammschutzwirkung beeinträchtigt werden.
Die Behandlung darf nur in hängendem Zustand durchgeführt werden. Lassen Sie den Samt in hängendem Zustand gut trocknen. Zusammenfalten oder Knittern des Samtes in feuchtem oder ungenügend trockenem Zustand verursacht erneute starke Faltenbildung, die möglicherweise nicht mehr entfernt werden kann.
2. Geeignete MaterialienWenden Sie VIS 2000 ausschließlich auf Baumwollsamten an!
VIS 2000 ist nicht geeignet für Polyestersamte, Trevira CS oder andere Fasertypen.
Bei Anwendung auf schwer brennbar ausgerüsteten Baumwollsamten anderer Hersteller als TÜCHLER testen Sie vor der Anwendung auf einem Muster, ob auch auf diesem Samt die Schwerbrennbareigenschaften unverändert bleiben.
4. FarbtonveränderungVIS 2000 lässt den Farbton Ihrer Baumwollsamte unverändert, führt aber regelmäßig zu einer Farbvertiefung und damit einem satteren Farbton. Testen Sie vor der Anwendung an einem separaten Muster! Behandeln Sie niemals Teile oder Teilbereiche des Vorhanges, sondern immer die gesamte Fläche.
5. Ablaufdatum und LagerungAchten Sie auf das Ablaufdatum für die Lagerung. Nach Ablauf kann die Wirkung beeinträchtigt sein und es können Flecken nach der Behandlung entstehen, die nicht ohne Weiteres entfernt werden können. Wenn Samtverbesserungsspray VIS 2000 einen unangenehmen Geruch entwickelt, dann ist die Lagerzeit überschritten.
6. Handhabung von BodensatzSollte vor dem Ablaufdatum ein Bodensatz entstehen, schütteln Sie diesen gut auf.
7. Verwendung von SprühgerätenVerwenden Sie ausschließlich Sprühgeräte, die eine feine und gleichmäßige Zerstäubung sicherstellen. Große Tropfen können zu Fleckenbildung führen.
8. SicherheitsdatenblattBeachten Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zum Thema "Sprinklertauglichkeit"
Gültig ab 1. September 2024
1. Beurteilung der Sprinklertauglichkeit
Die Beurteilung "sprinklertauglich" erfolgt durch Tüchler nach Tests unseres Unternehmens, die der Prüfanordnung der VdS nachempfunden durchgeführt wurden, aus denen sich ergibt, dass weder eine wesentliche Veränderung der Wasserverteilung, noch eine wesentliche Verzögerung des Wasserdurchtritts verursacht wird.
2. Hinweise zum Einsatz des Materials unter Feuerlöschanlagen (Sprinklersystemen)
2.1 Es sind weder EN, DIN, ÖN noch andere Normen bekannt, die hinsichtlich der Beurteilung der Sprinklertauglichkeit, der Materialien international anerkannte Geltung hätten.
2.2 Für Deutschland können Anforderungen aus dem Versicherungswesen (VDS) bestehen. Diese sind aber nicht für jede Spielstätte oder Messe gefordert und haben außerhalb Deutschlands keine gesetzliche Grundlage.
2.3 Erkundigen Sie sich daher vor dem Einsatz nach den lokalen Vorschriften!
2.4 Lassen Sie das Material vor dem Einsatz von den lokalen Behörden für den jeweiligen Einsatz freigeben!
2.5 Reklamationen oder Schadenersatzansprüche, die durch die "Nichtbewilligung" von durch Tüchler als in welcher Art auch immer "sprinklertauglich" gekennzeichnete Materialien entstehen, sind ausgeschlossen.
Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zur Verwendung, Lagerung und Verlegung von Tanz- und Bodenbelägen
gültig ab 1. September 2024
1. Zweck und Qualitätsbeurteilung
TÜCHLER Tanz- und Bodenbeläge sind für den Einsatz in der Veranstaltungsbranche, auf Bühnen, in Theatern, Opern, Events und ähnlichen Verwendungsarten entwickelt. Beachten Sie angegebene Ratings und Verwendungshinweise! Qualitätsbeurteilungen sind daher nur mit Bezug auf die produktspezifisch angeführte Funktion möglich. TÜCHLER-Tanz- und Bodenbeläge sind nicht für den Heim- oder Projekteinsatz entwickelt. Jegliche Beurteilung nach für Bodenbeläge oder Teppiche einschlägigen Normen, insbesondere DIN, sowie darauf begründete Mängelanzeigen sind daher ausgeschlossen, sofern diese im Einzelfall nicht in Schriftform vertraglich vereinbart wurden.
2. Wichtiger Hinweis zu Abriebspuren von Schuhen und Sneaker
Seit etwa 2023 sind Schuhe, insbesondere Sportschuhe (Sneaker) mit Sohlenmaterial auf dem Markt, das bei Verwendung auf Tanzteppichen erhebliche Abriebspuren hinterlassen kann. Diese Spuren entstehen durch das Abreiben des Sohlenmaterials, das eine extrem feste Bindung mit der Oberfläche des Bodens eingeht und kaum bis gar nicht entfernt werden kann. Das selbst bei Einsatz starker Lösungsmittel und Reinigungsmechanik. Besonders betroffen sind helle Sohlen auf dunklen Böden und umgekehrt. Bitte beachten Sie, dass solche Abriebspuren nicht auf einen Mangel des Bodens hinweisen, sondern durch ungeeignetes Schuhwerk verursacht werden. Testen Sie daher vor dem Betanzen mit Elastiksohlen insbesondere Sportschuhen (Sneaker) auf deren Verträglichkeit mit dem Tanzboden.
3. Unfallgefahr durch glatte oder rutschige Stellen
Glatte, rutschige Stellen auf Tanzbelägen stellen eine Unfallgefahr dar. Diese entstehen vorzugsweise durch:
3.1. das Zusammenwirken von Hautfetten und Schweiß sowie Polieren durch die Betanzung
3.2. die Verwendung von Glanzreinigern und Wischwachsen
3.3. Polieren im Zuge der Bodenreinigung
Prüfen Sie Ihre Böden vor der Betanzung auf glatte oder rutschige Stellen und beseitigen Sie diese durch fachgerechte Reinigung. Sollte nach mehrjährigem Gebrauch die notwendigen Reibungswerte des Tanzbelages nicht mehr erreicht werden, dann hat Ihr Boden den technischen Lebenszyklus erreicht und muss getauscht werden.
4. Reinigung
Reinigen Sie daher Ihren Boden regelmäßig und ausschließlich mit dafür geeigneten Produkten, wie den TÜCHLER Reinigern, ANTISTAT und BISON.
Verwenden Sie niemals Glanz- oder Poliermittel!
5. Lagerung der Tanz- und Bodenbeläge
Empfohlene Lagerungsarten:
5.1. Lagern Sie Ihren Bodenbelag gerollt, senkrecht stehend oder gerollt auf Rohren hängend, am besten auf TÜCHLER-Tanzbelagtransportwagen.
5.2. Bei horizontaler Lagerung von Rollen im Stapel verwenden Sie lastverteilende Lagen wie z.B. Styroporstreifen.
5.3. Stapeln Sie nie mehr als 4 Reihen (d.h. maximal 3 Lagen auf der untersten, ConfiDance und Consor 20m-Rollen 3 Reihen, d.h. max. 2 Lagen auf der untersten) übereinander, da dann die Kerne deformieren und starke Druckstellen entstehen können.
5.4. Wenn Sie Bodenbeläge in Kartons verpackt erhalten, stapeln Sie niemals mehr als 3 Kartons übereinander, d.h. maximal 2 Kartons auf den untersten.
Die Tanzbeläge können bei korrekter horizontaler Lagerung quer zur Längsrichtung verlaufende Drucklinien zeigen, die keine Einschränkung für die Betanzbarkeit verursachen und daher keine Wertminderung darstellen.
6. Temperaturbedingungen
Tanz- und Bühnenbeläge bestehen aus thermoplastischem PVC. Vor jedem Ausrollen ist auf eine Rollenkerntemperatur von nicht unter 21°C zu achten. Die Verwendung bei geringerer Rollenkerntemperatur kann zu Steifigkeit und Wellenbildung führen. Bei arktischen Temperaturen besteht Bruchgefahr. Bei direkter Sonneneinstrahlung sind dauerhafte Schäden und stark erhöhte Reibungswerte möglich.
7. Verlegearten
7.1. Portable (mobile) Verlegung
Die portable Verlegungsart ist typisch für Bühnen, Theater, Opern, aber auch temporäre Event-, Spiel- und Probestätten, wobei dieser temporäre Einsatz oft auch Jahre dauern kann. Es werden dabei die Belagsbahnen lose aufgerollt, Kante an Kante gestoßen und mit einem Klebeband an der Oberseite verklebt. Beachten Sie, dass diese Verlegungsart nicht normgerecht im Sinne von allgemeinen Bodenverlegenormen ist. Mängelrügen, die auf einschlägige Bodenverlegungsnormen begründet sind, sind daher ausgeschlossen. Beachten Sie bei Anwendung dieser Verlegungsart insbesondere, dass die Klebebänder Verschleiß unterliegen und regelmäßig getauscht werden müssen, der Boden verrutschen kann, bei defektem Klebeband bei Nassreinigung Wasser an die Unterseite des Tanzbelages gelangen kann, Wellenbildung nicht ausgeschlossen ist. Die Verwendung von Bodenreinigungsmaschinen kann zu Unfällen und zur Zerstörung des Belages führen.
7.2. Semipermanente Verlegung
Die semipermanente Verlegungsart ist typisch für temporäre Event-, Spiel- und Probestätten, bei denen an der Oberfläche kein Klebeband sichtbar sein soll, wobei dieser temporäre Einsatz oft auch Jahre dauern kann. Es werden dabei die Belagsbahnen lose aufgerollt, Kante an Kante gestoßen und mit einem Doppelklebeband an der Unterseite verklebt. Beachten Sie, dass diese Verlegungsart nicht normgerecht im Sinne von allgemeinen Bodenverlegenormen ist. Mängelrügen, die auf einschlägige Bodenverlegungsnormen begründet sind, sind daher ausgeschlossen. Beachten Sie bei Anwendung dieser Verlegungsart insbesondere, dass die Klebebänder am Unterboden Spuren hinterlassen können, der Bodenbelag Wellen bilden kann, die durch Öffnen und Wiederverkleben beseitigt werden müssen, Wasser an die Unterseite des Tanzbelages gelangen kann. Die Verwendung von Bodenreinigungsmaschinen kann zu Unfällen und zur Zerstörung des Belages führen.
7.3. Permanente Verlegung
Die permanente Verlegungsart muss entsprechend allgemeinen Bodenverlegenormen von Fachkräften ausgeführt werden. Beachten Sie den oben angeführten Hinweis, ob Ihr Bodenbelag für diese Art der Verlegung geeignet ist.
8. Anforderungen an den Unterboden
Der Unterboden muss trocken, perfekt glatt und frei von Rissen sowie nicht haftenden Materialien, sich ablösenden Schichten, Antihaftchemikalien sowie staubfrei sein. Im Fall von Betonunterböden darf die Feuchtigkeit 2,5%, im Fall von Estrich 0,5% nicht übersteigen. Die entsprechenden Bodendaten vor der Verlegung sind zu prüfen. Eventuell ist eine Vorbehandlung mit Primer erforderlich.
9. Verkleben
Tanzbelag vor Ort aufrollen und 24 Stunden bei min. 21°C akklimatisieren lassen. Nachdem sich der Boden relaxiert hat, mit +5cm Überlänge auf jeder Seite zuschneiden. Die Bodenbahnen bis zur Hälfte zurückschlagen und den Kleber mit einer Zahnspachtel auf den Unterboden auftragen. Die Bahnen von der Mitte an blasenfrei in das Kleberbett drücken und fest anpressen. Wir empfehlen als Klebstoff Thomsit K 188E von Henkel. Bitte beachten Sie auch die Verarbeitungshinweise dieses Klebers! Beachten Sie, dass Tanzbeläge dünn und ungemustert sind und insbesondere im Streif-, Gegen-, oder Seitenlicht daher selbst geringste Unebenheiten an der Oberfläche sichtbar werden. Dies verursacht keine Einschränkung für die Betanzbarkeit und stellt daher keine Wertminderung dar.
10. Verschweißen
10.1. Heißluftverschweißen
Nach erfolgter Klebertrocknung (bitte Trocknungszeiten Ihres Klebers beachten) mit einer geeigneten Fräse die Stöße öffnen und diese reinigen und von Kleberrückständen befreien. Wir empfehlen ausschließlich die auf Tanzbelag Consor abgestimmten TÜCHLER®-Schweißschnüre zu verwenden. Die Heißluft auf min. 300°C einstellen. Vor dem endgültigen Verschweißen sind durch Probieren die richtigen Einstellungen auf Ihrer Maschine bezüglich Temperatur und Geschwindigkeit zu ermitteln. Nach dem Abkühlen der Schweißnaht erfolgt die Entfernung des Schweißschnurüberstandes in zwei Schritten. Zunächst nur etwa die Hälfte der Schnur mit einem geeigneten Messer bzw. Hobel entfernen. Erst nach dem vollständigen Abkühlen den Rest auf Bodenniveau plan abhobeln. Beachten Sie, dass die Farben der Schweißschnüre nicht mit den Farben der Böden identisch sind.
10.2. Kaltverschweißen
Es können alle geeigneten handelsüblichen Chemikalien verwendet werden. Es müssen Vortests durchgeführt und nach den Vorgaben der Hersteller der Kaltschweißmittel gearbeitet werden.
Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Schutzbelag Pallas
•Schutzbelag Pallas wurde speziell für die schnelle Verlegung und Wiederaufnahme entwickelt und ist genau auf diesen Einsatzbereich abgestimmt.
•Bodenbelag Pallas ist ein Hallenschutzbelag. Er schützt den Hallenboden vor Verschmutzung und Nässe (z.B. abfallende Zigarettenasche oder verschüttete Getränke während der Veranstaltung in der Halle), und saugt die Sekrete in sich auf. Diese Schutzfunktion beinhaltet einen irreversiblen Verschleiß der Platinen und verlängert somit die Lebensdauer Ihres Hallenbodens. Bitte beachten Sie die Belastbarkeit Ihres Bodens und stellen Sie keine schweren Gegenstände (z.B. Leitern oder Arbeitsbühnen) direkt und dauerhaft auf die Platinen. Um eine Wölbung der Platinen bzw. das Heben der Kanten zu verhindern, ist jegliches Überfahren der Platinen mit Transportmitteln zu unterlassen.
•Verschieden Produktionspartien können Farbabweichungen aufweisen.
•Die Platinen müssen mindestens 24 Stunden in dem Raum, in welchem sie verlegt werden, lagern. Werden Pallas Platinen in zu kaltem Zustand verlegt, könnten sie steif sein und eine so genannte „Restspannung“ behalten, was dazu führt, dass die Selbstliegeeigenschaft der Platinen eingeschränkt wird oder eventuell im Nachgang einer Schrumpfung unterliegen.
•Auf ein Raumklima während der Verlegung der Platinen von ca. 50-70% relativer Luftfeuchtigkeit und ca. 18-25 °C Raumtemperatur ist zu achten. Starke Temperaturschwankungen sollten vermieden werden. Geeignet sind dauerhaft trockene, rissfreie, saubere, staub-, PVC-freie und wachsfreie, ebene Untergründe.
•Auf der Rückseite der Platinen ist ein Richtungspfeil aufgebracht. Die Platinen sind so zu verlegen, dass die Pfeile der Rücken-beschichtung alle in eine Richtung zeigen. Werden mehrere Paletten ausgelegt, so sind diese nacheinander zu verlegen. Bei Nichtbeachtung kann bei unterschiedlichem Lichteinfall der Eindruck scheinbarer Farbtonunterschiede entstehen.
•Unsere Platinen zeichnen sich durch sehr gute Selbstliegeeigenschaften und geringes Rutschverhalten aus. Um einen optimalen Halt der Platinen gewährleisten zu können, ist eine Fixierung der Randbereiche mittels geeigneter Fixierhilfen zB Gaffertape einzusetzen. Doppelseitige Klebebänder beschädigen die Rückenbeschichtung!
•Die Platinen sollten regelmäßig bzw. vor jeder Wiederaufnahme von losem Schmutz mittels Saugen befreit werden. Hierzu verwenden sie nur leistungsstarke Industriestaubsauger mit Bürstenaufsatz.
•Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall eine Reinigung der gesamten Teppichfläche, um später optische Unterschiede zu vermeiden. Flecken sollten Sie, wenn möglich, sofort im frischen Zustand mit einem sauberen, weißen und leicht angefeuchteten Baumwolllappen entfernen. Bei intensiven Flecken kann eine leichte Sprühextraktion angewendet werden.
•Die Platinen sind nur in trockenem Zustand einzustapeln und kantengerade übereinander zu legen! Die Lagerung erfolgt zweckmäßigerweise entweder auf Paletten mit geschlossener Oberfläche oder auf dem von uns gelieferten Mattenwagen. Max. Tragkraft ca. 500 kg, das entspricht ca. 90 Platinen (180 m²). Beachten Sie die maximale Belastbarkeit Ihres Bodens beachten! Bei zu hoher Belastung durch den beladenen Wagen, besteht die Gefahr der Zerstörung des Bodens!
•Bei der Lagerung der Platinen ist die max. Höhe von 1,1 m nicht zu überschritten. Die Platinen sind dabei exakt zu stapeln, so dass die Paarung Nutzschicht/ Nutzschicht und Latex/Latex abwechselnd übereinander liegen.
•Auf Grund der vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten und Einsatzorte, übernehmen wir für außerhalb unseres Einflusses liegenden, Reinigungs-, Lagerungs- und Verarbeitungsbedingungen keine Gewährleistung für das Verarbeitungsergebnis.
Besondere Warnhinweise zu Flammschutzmitteln und deren Anwendung
gültig ab 1. September 2024
1. Arbeitsvorschrift, Sicherheitsdatenblatt und Warnhinweise beachten
Beachten Sie vor der Verarbeitung Arbeitsvorschrift, Sicherheitsdatenblatt und Warnhinweise. Imprägnieren Sie immer nur vollständig getrocknete und saubere Materialien. Generell sollten Sie alle dem Sprühnebel ausgesetzten Materialien abdecken. Insbesondere Metalle, Stecker, elektrische und elektronische Geräte, aber auch Holz, Stein und empfindliche Textilien und Tapeten können empfindlich auf Wässerung reagieren. Rückstände der Flammschutzchemikalien können zu Schäden wie Rost oder Verfärbungen führen und sind als Reklamationsgrund ausgeschlossen.
2. Vortests durchführen!
Es gibt Gewebe und Bodenbeläge, vor allem aus Synthesefasern und Mischungen, die nach dem heutigen Stand der Technik nicht ausreichend flammhemmend ausgerüstet werden können! Vortests sind daher zwingend notwendig!
3. Gesundheit und Arbeitssicherheit
Aus Gründen der allgemeinen Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge beachten Sie bitte folgende Punkte: Von Kindern fernhalten; Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten; Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen; Sprühnebel nicht einatmen; Atemschutzmaske tragen; Schutzbrille tragen; Augenkontakt vermeiden - gegebenenfalls mit viel Wasser spülen - bei Beschwerden Arzt aufsuchen; Bei Verschlucken Arzt aufsuchen; Nach Beendigung der Arbeit, Hände, Kleidung und Geräte gründlich mit Wasser reinigen; Korrosionsgefahr bei Eisen und Buntmetallen beachten (abdecken); Gebinde vor Entsorgung mit Wasser gründlich spülen; Beachten Sie das Sicherheitsdatenblatt!
4. Hautverträglichkeit
ECOGARD® STANDARD 100 enthält einen Wirkstoff, der als ACP (Accepted Chemical Product) gemäß OEKO-TEX® zertifiziert ist und somit auch für Textilien geeignet ist, die in direkten Hautkontakt mit Babys und Kleinkindern kommen. Dieses Flammschutzmittel wurde speziell für höchste Hautverträglichkeit entwickelt und kann bedenkenlos in Bereichen eingesetzt werden, in denen direkter Hautkontakt unvermeidlich ist.
Die Flammschutzprodukte ECOGARD® CELL und BIO PLUS sind im allgemeinen ebenfalls sehr gut hautverträglich. Allergische Reaktionen sind jedoch im Einzelfall nicht auszuschließen, weshalb direkter Hautkontakt mit den Produkten oder den behandelten Materialien nach Möglichkeit vermieden werden sollte. Die Verwendung für Polstermöbel mit Hautkontakt wird daher bei diesen Produkten nicht empfohlen.
ECOGARD® B45 V.2 weist gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 spezifische Gefahrenhinweise auf und ist nach aktuellem Erkenntnisstand ausschließlich für Anwendungen ohne Hautkontakt geeignet.
5. Behördliche Auflagen beachten!
Beachten Sie die örtlichen behördlichen Auflagen. Der Käufer ist verantwortlich, sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, welche Normen und Nachweise erfüllt werden müssen. In vielen Fällen verlangen Behördenvertreter den Nachweis der fachgerechten Imprägnierung durch ein Fachunternehmen wie z.B. Werksatteste. Tüchler oder ECOGARD®-Vertriebspartner bieten Ihnen diese Dienstleistungen an. Beachten Sie, dass es keine generellen Zulassungen von Flammschutzmitteln gibt. Alle Zertifikate dienen ausschließlich dazu, die prinzipielle Eignung eines Flammschutzproduktes für ein bestimmtes Material oder eine bestimmte Materialgruppe zu dokumentieren. Weder Zertifikate über Flammschutzmittel noch Werksatteste dürfen als Beleg oder Nachweis über eine normgerechte Erfüllung einer Schwerbrennbarkeitsklasse des imprägnierten Materials verwendet werden.
6. Feuerzeugtest
Der Feuerzeugtest darf aus Gründen der persönlichen Sicherheit ausschließlich von eingewiesenen Personen, über unbrennbaren Oberflächen, in gut belüfteten Räumen und ausschließlich an abgetrennten Materialmustern von circa 10 x 20 cm Seitenlänge durchgeführt werden. Beachten Sie, dass der Feuerzeugtest keinerlei Rückschlüsse über das Bestehen einer normgerechten Prüfung zulässt!
7. Achtung nach Wässerung, Wäsche oder Chemischreinigung
ECOGARD® Flammschutzmittel sind wasserlöslich. Wässerung oder Wäsche lösen ECOGARD® und es muss zwingend nachbehandelt werden. Nach einer Chemischreinigung muss der Flammschutzeffekt überprüft werden.
8. Wirkungsgrenzen von Flammschutzimprägnierungen
Flammschutzprodukte schützen gegen durch Unfälle und Unachtsamkeit verursachte kleine Entstehungsbrände. Im Falle von Großbrand, Brandstiftung, Einsatz von Brandbeschleunigern wie zum Beispiel Benzin versagen schwer brennbar ausgerüstete Materialien und müssen der Brandlast zugerechnet werden.
9. Nebenerscheinungen und Haftungsausschluss
ECOGARD® Produkte sind für häufig vorkommende Materialien konzipiert. Je nach Material kann es zu unerwünschten Nebenerscheinungen kommen wie: Beeinträchtigung von Echtheiten, wie z.B. Lichtechtheit, Reibechtheit etc., Farbtonumschläge, Reißfestigkeitsverminderung, Korrosionserscheinungen, Griffveränderungen, Maßänderungen, verändertes Anschmutzverhalten, Randbildung durch Wassertropfen, Allergische Reaktionen wie Hautreizungen, Abtropfen des Flammschutzmittels bei Synthesefasern, insbesondere Acryl. Reklamationen sowie Schadenersatzforderungen, die auf vorgenannten oder ähnlichen Erscheinungen gründen, sind ausgeschlossen, unabhängig vom Zeitraum zwischen dem Eintritt der unerwünschten Erscheinung und der Imprägnierung.
10. Flammschutzimprägnierungen durch TÜCHLER
Nur im Falle der schriftlichen Gutheißung der zu imprägnierenden Gegenstände (Materialien) sowie der sich in unmittelbarer Nähe befindlichen sonstigen Gegenstände (Materialien) durch TÜCHLER, können seitens des Käufers Gewährleistungsansprüche gemäß AGB geltend gemacht werden. Ansonsten geht sowohl das Risiko von Farbänderungen, Maßänderungen und jeglichen sonstigen Änderungen als auch die Erfüllung der entsprechenden Normen der vom Verkäufer imprägnierten sowie sich in unmittelbarer Nähe befindlichen sonstigen Gegenstände (Materialien) zu Lasten des Käufers. Die oben genannten Punkte gelten vollinhaltlich, insbesondere die Punkte 5 und 9.
Achtung: Rücktritt vom Kauf, Umtausch oder Rücknahme von Flammschutzmittel ist nur bei ungeöffneten Originalgebinden mit unbeschädigtem Siegel möglich. Sollte der Siegel geöffnet, gebrochen oder sonst irgendwie verändert worden sein, so ist Rücktritt und Umtausch auch nach Geschäften, die dem E-Commerce bzw. dem Fernabsatzgesetz unterliegen, ausgeschlossen.
Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Klebebändern
Gültig ab 1. Jänner 2014
1. Bewertung der Klebebänder
Beachten Sie, dass die Ratings aufgrund eines Vergleiches innerhalb unseres Produktsortiments beruhen.
2. Kleberückstände
Beachten Sie, dass alle Klebebänder, selbst bei bestem Rating, abhängig von der Oberfläche, Druck, mechanischer Beanspruchung und Anwendungsdauer Kleberückstände hinterlassen können.
3. Alterung der Klebebänder
Beachten Sie, dass Klebebänder bei Lagerung (über 1-2 Jahre), abhängig von der Temperatur, altern und sich dadurch deren Eigenschaften, insbesondere Haftung und Rückstandsverhalten, verändern.
4. Vorsicht bei Natursteinböden und porösen Oberflächen
Beachten Sie insbesondere bei Natursteinböden und anderen porösen Oberflächen wie z.B. Terracotta oder Klinker, dass diese oft chemische Komponenten der Kleber in sich aufnehmen und dadurch nach dem Entfernen dunkel abgetönte Streifen im Stein entstehen können, die nicht oder nur nach langer Zeit vergehen.
5. Richtige Abziehtechnik
Ziehen Sie alle Klebebänder stets gleichmäßig ab. Ruckartiges Abziehen führt zu erhöhtem Hinterlassen von Kleberückständen und begünstigt die Schädigung des Untergrunds durch Materialablösung. Beachten Sie dies insbesondere auf Holzböden, lackierten und beschichteten sowie anderen empfindlichen Oberflächen.
6. Testen vor der Anwendung
Testen Sie immer vor der Anwendung:
6.1. auf den jeweiligen Untergründen,
6.2. entsprechend der geplanten Einsatzdauer einer Klebung,
6.3. unter der geplanten mechanischen Belastung,
6.4. unter dem geplanten mechanischen Druck.
7. Reklamationen und Haftungsausschluss
Sofern Kleberückstände und andere Ergebnisse aufgrund der typischen Eigenschaften eines Klebebandes beruhen, sind Reklamationen ausgeschlossen. Schadenersatzforderungen sind jedenfalls ausgeschlossen.
Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Kettenzügen
gültig ab 1. Juni 2024
1. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen und organisatorische MaßnahmenDie Betriebsanleitung muss ständig am Einsatzort der Elektrokettenzüge/Seilwinden griffbereit aufbewahrt werden. Die Betriebsanleitung ist einzuhalten.
Zusätzlich sind ergänzend zur Betriebsanleitung die allgemeinen, gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten.
Das Bedienungs- und Wartungspersonal muss vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung und insbesondere die Richtlinien zur Sicherheit gelesen und verstanden haben. Schutzausrüstung für das Bedien- und Wartungspersonal muss bereitgestellt und getragen werden. Der Betreiber der Elektrokettenzüge/Seilwinden oder sein Beauftragter hat den sicherheits- und gefahrenbewussten Umgang des Personals an und mit den Elektrokettenzügen/Seilwinden zu überwachen.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, technische Änderungen am Produkt oder Änderungen an dieser Anleitung durchzuführen und übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität dieser Anleitung. Die Originalversion dieser Anleitung ist in deutscher Sprache. In Zweifelsfällen gilt ausschließlich die deutsche Originalfassung als Referenzdokument.
2. Besondere Sicherheitshinweise2.1 Beim Transport / Aufstellen:
Elektrokettenzüge/Seilwinden, Einzelteile und größere Baugruppen sorgfältig an geeigneten und technisch einwandfreien Hebezügen/Lastaufnahmemitteln mit ausreichender Tragkraft befestigen.
2.2 Beim Anschließen:
Anschlüsse nur von Personal fertigstellen lassen, das für den betreffenden Spezialbereich ausgebildet ist.
2.3 Beim Inbetriebnehmen / Bedienen:
Vor Erstinbetriebnahme sowie täglicher Inbetriebnahme Sichtkontrolle und vorgeschriebene Prüfarbeiten vornehmen.
Die Elektrokettenzüge/Seilwinden nur betreiben, wenn die vorhandenen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsbereit sind.
Schäden an den Elektrokettenzügen/Seilwinden und Veränderungen des Betriebsverhaltens sofort der zuständigen Person melden.
Elektrokettenzüge/Seilwinden nach dem Ausschalten/Stillsetzen gegen unbeabsichtigtes und unbefugtes Benutzen sichern.
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise unterlassen.
3. Dokumentation der NutzungsdauerAls Betreiber sind Sie verpflichtet, die Nutzungsdauer und die resultierende verbleibende Restnutzungsdauer jährlich je Kettenzug/Seilwinde zu ermitteln und diese ins Prüfbuch einzutragen, bzw. den Nachweis für die übliche Nutzung im Rahmen einer Nutzungsdauerermittlung zu führen. Sollte die Ermittlung und Dokumentation der verbleibenden Restnutzungsdauer nicht erfolgen, so sind die betroffenen Kettenzüge/Seilwinden nach 10 Jahren stillzusetzen oder einer kompletten Generalüberholung zu unterziehen, die in diesem Umfang die Kosten für eine Neuinvestition schnell übersteigen.
4. Wiederkehrende PrüfungenJeder Geräte-/Anlagenführer trägt ordnungsgemäß alle Prüf-, Wartungs- und Revisionsarbeiten in das Prüfbuch ein und lässt diese durch den Verantwortlichen/Sachkundigen bestätigen. Bei ungenauen oder fehlenden Eintragungen entfällt die Herstellergewährleistung.
ACHTUNG! Geräte und Krane sind periodisch durch einen Sachkundigen zu prüfen. Im Wesentlichen sind Sicht- und Funktionskontrollen durchzuführen, wobei der Zustand von Bauteilen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen festgestellt werden. Im Übrigen werden Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen beurteilt. Zur Beurteilung von Verschleißteilen kann eine Demontage erforderlich werden.
ACHTUNG! Tragmittel müssen in ihrer gesamten Länge besichtigt werden, auch die verdeckt liegenden Teile.
ACHTUNG! Alle periodischen Prüfungen sind vom Betreiber zu veranlassen.
5. GewährleistungDie Gewährleistung erlischt, wenn die Montage, Bedienung, Prüfung und Wartung nicht nach dieser Betriebsanleitung erfolgt. Reparaturen und Störungsbeseitigungen im Rahmen der Gewährleistung dürfen nur von qualifizierten Personen nach Rücksprache und Beauftragung durch den Hersteller/Lieferer ausgeführt werden. Bei Änderungen am Produkt sowie bei Einsatz von nicht Original-Ersatzteilen erlischt die Gewährleistung.
6. Nationale und regionale VorschriftenBeachten Sie die nationalen und regionalen Vorschriften im Zusammenhang mit dem jeweiligen Einsatzzweck, die selbst zwischen EU-Mitgliedsstaaten stark voneinander abweichen.
In Österreich unterliegen Kettenzüge/Seilwinden in der Regel dem Österr. Arbeitnehmerschutzgesetz §37, §38, Österr. Arbeitsmittelverordnung §8, §16, ÖVE/ÖNORM E 8701 sowie ÖNORM-DIN-EN 17206.
In Deutschland unterliegen Kettenzüge/Seilwinden in der Regel der UVV, DGUV Vorschrift 3/4, 17/18, EN 50678:2021-02 / EN 50699:2021-06 VDE 0701/0702 sowie ÖNORM-DIN-EN 17206.
TÜCHLER stellt vor dem Kauf auf Anforderung gerne alle technischen Daten zur Verfügung. Es obliegt dem Käufer, vor dem Kauf die behördlichen Anforderungen zu klären. Reklamationen, die sich auf die Nichterfüllung behördlicher Auflagen beziehen, sind, sofern deren Erfüllung nicht im Einzelfall in einem gesonderten Vertrag schriftlich vereinbart wurde, ausgeschlossen.
7. Beachten Sie im Kletterbetrieb:Nutzlast = Nennlast - Eigengewicht inkl. Kette/Seil.