ERBSTÜLL PADUA
1002214

ERBSTÜLL PADUA

1002214
Ab 166,02 € 138,35 € Regular Price 213,72 €

günstigster Staffelpreis 164,36 €
Made in CH

Klassischer Erbstüll für den Bühneneinsatz aus Baumwolle für

  • Horizonte
  • Schleier
  • Projektion
  • transparente Wand- & Deckenverspannungen

  • Erbstüll Padua ist sehr gut bemalbar zum Beispiel für Prospekte.

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Technische Details:
  • schwer brennbar;EN 13773-C1;ÖNORM B1, Q1, TR1
  • schwerbrennbar lt. GOST R 50810-95
  • 100% Baumwolle
  • Breite 1200 cm
  • 44 g/m²
  • ca. 48 lfm Ballen
Warn- und Anwendungshinweise
     
  • Beachten Sie, dass Erbstülle allseitig nachgiebig sind und ohne allseitige Führung verziehen. 
  •  
  • Beachten Sie, dass Erbstülle ungespannt zB am Messtisch bis zu 9% schmäler sein können als die Nominalbreite.
  • Bei Zuschnitten stellt eine Längentoleranz von +/- 0,5m keine Wertminderung dar. 
  •  
  • Beachten Sie, dass Erbstüll aufgrund der typischen Bobinett-Herstellung leicht mechanisch beschädigt werden kann.
  •  
  • Lassen Sie daher besondere Vorsicht bereits beim Auspacken bzw. Auffalten des Gewebes walten!
  •  
  • Vermeiden Sie ruckartiges Ziehen.
  •  
  • Nicht über Oberflächen, Kanten etc. schleifen.

Anwendungs- & Warnhinweise zu "SPRINKLERTAUGLICHKEIT"!

Gültig ab 1. September 2024

1. Beurteilung der Sprinklertauglichkeit
Die Beurteilung "sprinklertauglich" erfolgt durch Tüchler nach Tests unseres Unternehmens, die der Prüfanordnung der VdS nachempfunden durchgeführt wurden, aus denen sich ergibt, dass weder eine wesentliche Veränderung der Wasserverteilung, noch eine wesentliche Verzögerung des Wasserdurchtritts verursacht wird.

2. Hinweise zum Einsatz des Materials unter Feuerlöschanlagen (Sprinklersystemen)

2.1 Es sind weder EN, DIN, ÖN noch andere Normen bekannt, die hinsichtlich der Beurteilung der Sprinklertauglichkeit, der Materialien international anerkannte Geltung hätten.

2.2 Für Deutschland können Anforderungen aus dem Versicherungswesen (VDS) bestehen. Diese sind aber nicht für jede Spielstätte oder Messe gefordert und haben außerhalb Deutschlands keine gesetzliche Grundlage.

2.3 Erkundigen Sie sich daher vor dem Einsatz nach den lokalen Vorschriften!

2.4 Lassen Sie das Material vor dem Einsatz von den lokalen Behörden für den jeweiligen Einsatz freigeben!

2.5 Reklamationen oder Schadenersatzansprüche, die durch die "Nichtbewilligung" von durch Tüchler als in welcher Art auch immer "sprinklertauglich" gekennzeichnete Materialien entstehen, sind ausgeschlossen.

ANWENDUNGS- & WARNHINWEISE für schwer brennbare BAUMWOLLSTOFFE!

Gültig ab 1. Jänner 2014

Sofern nicht ausdrücklich anders angeführt, sind als schwer brennbar ausgewiesene Baumwollstoffe semipermanent schwer brennbar ausgerüstet. Dies bedeutet, die schwerbrennbaren Eigenschaften bleiben bestehen, solange das Material nicht stark gewässert oder gewaschen wird. Nach starker Wässerung oder Wäsche erlischt daher der Flammschutz! 
Bei fachgerechter Chemisch-Reinigung ohne Detagiermittel und geringem Wasseranteil kann der Flammschutz bestehen bleiben. Tests nach Chemisch-Reinigungen sind zwingend nötig!

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