SPRINKLERNETZ 3 X 3
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Technische Details:
- schwer brennbar; EN13501 B-s2, d0
- schwerbrennbar lt. GOST R 50810-95
- 100% Baumwolle
- Breite 1100 cm
- 90 g/m²
- ca. 70lfm Ballen
% RESTPOSTEN % RABATT %
Bitte beachten Sie: Restposten-Ware wird im Warenkorb für 24 Stunden reserviert.
ArtNr | Name | Farbe/Größe/Deko | Menge | Preisangebot | Charge | Qualität | Bemerkung | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1002327 | SPRINKLERNETZ 3 X 3 | SCHWARZ 1100CM / LFM | 7,85 lfm | 14562 | 1. Wahl |
Bitte beachten Sie, dass Restposten etwas kürzer oder auch länger sein können als angegeben. Geringere Mengen bis 10% der Solllänge gelten durch den Restpostenabschlag als abgegolten. Sollten im Einzelfall größere Abweichungen vorliegen, dann können Sie uns das unzerschnittene Stück zurücksenden und erhalten den Kaufpreis rückerstattet. Zugeschnittene Stücke sind wie auch bei Normalstücken vom Umtausch bzw. der Rückgabe ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass Restposten von der Rückgabe aus anderen Gründen als der oben genannten Mengenabweichung oder begründeten Qualitätsmängeln ausgeschlossen sind.
praktisches Zubehör
Anwendungs- & Warnhinweise zu "SPRINKLERTAUGLICHKEIT"!
Gültig ab 1. September 2024
1. Beurteilung der Sprinklertauglichkeit
Die Beurteilung "sprinklertauglich" erfolgt durch Tüchler nach Tests unseres Unternehmens, die der Prüfanordnung der VdS nachempfunden durchgeführt wurden, aus denen sich ergibt, dass weder eine wesentliche Veränderung der Wasserverteilung, noch eine wesentliche Verzögerung des Wasserdurchtritts verursacht wird.
2. Hinweise zum Einsatz des Materials unter Feuerlöschanlagen (Sprinklersystemen)
2.1 Es sind weder EN, DIN, ÖN noch andere Normen bekannt, die hinsichtlich der Beurteilung der Sprinklertauglichkeit, der Materialien international anerkannte Geltung hätten.
2.2 Für Deutschland können Anforderungen aus dem Versicherungswesen (VDS) bestehen. Diese sind aber nicht für jede Spielstätte oder Messe gefordert und haben außerhalb Deutschlands keine gesetzliche Grundlage.
2.3 Erkundigen Sie sich daher vor dem Einsatz nach den lokalen Vorschriften!
2.4 Lassen Sie das Material vor dem Einsatz von den lokalen Behörden für den jeweiligen Einsatz freigeben!
2.5 Reklamationen oder Schadenersatzansprüche, die durch die "Nichtbewilligung" von durch Tüchler als in welcher Art auch immer "sprinklertauglich" gekennzeichnete Materialien entstehen, sind ausgeschlossen.
ANWENDUNGS- & WARNHINWEISE für schwer brennbare BAUMWOLLSTOFFE!
Gültig ab 1. Jänner 2014
Sofern nicht ausdrücklich anders angeführt, sind als schwer brennbar ausgewiesene Baumwollstoffe semipermanent schwer brennbar ausgerüstet. Dies bedeutet, die schwerbrennbaren Eigenschaften bleiben bestehen, solange das Material nicht stark gewässert oder gewaschen wird. Nach starker Wässerung oder Wäsche erlischt daher der Flammschutz!
Bei fachgerechter Chemisch-Reinigung ohne Detagiermittel und geringem Wasseranteil kann der Flammschutz bestehen bleiben. Tests nach Chemisch-Reinigungen sind zwingend nötig!