PVC-LIGHT
1004182

PVC-LIGHT

1004182
34,62 € 28,85 €

günstigster Staffelpreis 34,62 €
Für den Einsatz im Freien uneingeschränkt verwendbar, z.B. Einsatz als Werbefläche, Wand- und Deckenverspannung etc.
  • hochreissfestes PVC-Gittergewebe - für den Außeneinsatz
  • Flammschutz bleibt auch nach Wässerung oder Bewitterung bestehen.
  • digital bedruckbar
  • projezierbar

exkl. MWSt. inkl. MWSt.
ab 1 lfm
43,25 € 51,90 €
ab 10 lfm
37,50 € 45,00 €
ab 25 lfm
31,75 € 38,10 €
ab 50 lfm
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Versandfertig:
lagernd

Technische Details:
  • schwer brennbar; EN13501 B-s2, d0
  • schwerbrennbar lt. GOST R 50810-95
  • 100% Polyvinylchlorid
  • Breite 500 cm
  • 255 g/m²
  • ca. 50lfm Rollen
Warn- und Anwendungshinweise

Beachten Sie, dass die Lieferung gefaltet erfolgt.
 Beachten Sie, dass sich Legefalten nicht vollständig erholen und auch nicht glatt gebügelt werden können.
 Gegen Aufpreis, sofern formatabhängig möglich - verpacken wir gerollt.

Anwendungs- & Warnhinweise zu "SPRINKLERTAUGLICHKEIT"!

Gültig ab 1. September 2024

1. Beurteilung der Sprinklertauglichkeit
Die Beurteilung "sprinklertauglich" erfolgt durch Tüchler nach Tests unseres Unternehmens, die der Prüfanordnung der VdS nachempfunden durchgeführt wurden, aus denen sich ergibt, dass weder eine wesentliche Veränderung der Wasserverteilung, noch eine wesentliche Verzögerung des Wasserdurchtritts verursacht wird.

2. Hinweise zum Einsatz des Materials unter Feuerlöschanlagen (Sprinklersystemen)

2.1 Es sind weder EN, DIN, ÖN noch andere Normen bekannt, die hinsichtlich der Beurteilung der Sprinklertauglichkeit, der Materialien international anerkannte Geltung hätten.

2.2 Für Deutschland können Anforderungen aus dem Versicherungswesen (VDS) bestehen. Diese sind aber nicht für jede Spielstätte oder Messe gefordert und haben außerhalb Deutschlands keine gesetzliche Grundlage.

2.3 Erkundigen Sie sich daher vor dem Einsatz nach den lokalen Vorschriften!

2.4 Lassen Sie das Material vor dem Einsatz von den lokalen Behörden für den jeweiligen Einsatz freigeben!

2.5 Reklamationen oder Schadenersatzansprüche, die durch die "Nichtbewilligung" von durch Tüchler als in welcher Art auch immer "sprinklertauglich" gekennzeichnete Materialien entstehen, sind ausgeschlossen.

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