KETTENZUG GIS_250 41_O_LVC_DIN56950D8P_S8
GIS-45-001

KETTENZUG GIS_250 41_O_LVC_DIN56950D8P_S8

GIS-45-001
Ab 2.462,40 € 2.052,00 €

günstigster Staffelpreis 2.755,20 €
Made in EU

Nutzlast: 250 kg, V=4m/min, Ausführung: D8Plus, Norm: DIN56950, Kettensicherheit: 8:1, 1-strängig, mit Öse, Steuerung: LVC, Spannung: 400V, 50Hz, Anlaufschaltung: Stern

Entertainment-Kettenzug für Stationär- und Kletterbetrieb.
Keine Umrüstung notwendig.

Sie finden die von Ihnen benötige Kettenzugtype auf unserer Website nicht?
Dann senden Sie uns bitte eine Anfrage - wir bieten über eintausend Konfigurationen an.


  • Kletterbetrieb: Nutzlast=Nennlast - Eigengewicht inkl. Kette
  • Lieferumfang:
    • Kettenzugmotor inklusive aller modellspezifischen Bestandteile (soferne modellspezifisch zum Beispiel: Lastmesszellen, Geber, Doppelbremse)
    • Arbeitszeit für den Zusammenbau aller Komponenten. Montage von Kettensack, Einketten etc.
    • Arbeitszeit für die Verdrahtung aller Stecker und Buchsen
    • Kettensack
    • Bracket für Kettensack
    • !Nicht im angegeben Preis enthalten!
      • Lieferung
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Zzgl. Versandkosten inkl. 20% MwSt
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Technische Details:
  • DIN56950[D8plus] Sicherheit 8:1
  • zur Ansteuerung mit passenden "LVC"-Steuerungen
  • Nennlast 250kg
  • Baugröße A
  • Nenngeschwindigkeit bei 50Hz = 4m/min
Warn- und Anwendungshinweise

Anwendungs- & Warnhinweise für KETTENZÜGE und SEILWINDEN

gültig ab 1. Juni 2024

1. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen und organisatorische Maßnahmen

Die Betriebsanleitung muss ständig am Einsatzort der Elektrokettenzüge/Seilwinden griffbereit aufbewahrt werden. Die Betriebsanleitung ist einzuhalten.

Zusätzlich sind ergänzend zur Betriebsanleitung die allgemeinen, gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten.

Das Bedienungs- und Wartungspersonal muss vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung und insbesondere die Richtlinien zur Sicherheit gelesen und verstanden haben. Schutzausrüstung für das Bedien- und Wartungspersonal muss bereitgestellt und getragen werden. Der Betreiber der Elektrokettenzüge/Seilwinden oder sein Beauftragter hat den sicherheits- und gefahrenbewussten Umgang des Personals an und mit den Elektrokettenzügen/Seilwinden zu überwachen.

Der Hersteller behält sich das Recht vor, technische Änderungen am Produkt oder Änderungen an dieser Anleitung durchzuführen und übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität dieser Anleitung. Die Originalversion dieser Anleitung ist in deutscher Sprache. In Zweifelsfällen gilt ausschließlich die deutsche Originalfassung als Referenzdokument.

2. Besondere Sicherheitshinweise

2.1 Beim Transport / Aufstellen:

Elektrokettenzüge/Seilwinden, Einzelteile und größere Baugruppen sorgfältig an geeigneten und technisch einwandfreien Hebezügen/Lastaufnahmemitteln mit ausreichender Tragkraft befestigen.

2.2 Beim Anschließen:

Anschlüsse nur von Personal fertigstellen lassen, das für den betreffenden Spezialbereich ausgebildet ist.

2.3 Beim Inbetriebnehmen / Bedienen:

Vor Erstinbetriebnahme sowie täglicher Inbetriebnahme Sichtkontrolle und vorgeschriebene Prüfarbeiten vornehmen.

Die Elektrokettenzüge/Seilwinden nur betreiben, wenn die vorhandenen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsbereit sind.

Schäden an den Elektrokettenzügen/Seilwinden und Veränderungen des Betriebsverhaltens sofort der zuständigen Person melden.

Elektrokettenzüge/Seilwinden nach dem Ausschalten/Stillsetzen gegen unbeabsichtigtes und unbefugtes Benutzen sichern.

Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise unterlassen.

3. Dokumentation der Nutzungsdauer

Als Betreiber sind Sie verpflichtet, die Nutzungsdauer und die resultierende verbleibende Restnutzungsdauer jährlich je Kettenzug/Seilwinde zu ermitteln und diese ins Prüfbuch einzutragen, bzw. den Nachweis für die übliche Nutzung im Rahmen einer Nutzungsdauerermittlung zu führen. Sollte die Ermittlung und Dokumentation der verbleibenden Restnutzungsdauer nicht erfolgen, so sind die betroffenen Kettenzüge/Seilwinden nach 10 Jahren stillzusetzen oder einer kompletten Generalüberholung zu unterziehen, die in diesem Umfang die Kosten für eine Neuinvestition schnell übersteigen.

4. Wiederkehrende Prüfungen

Jeder Geräte-/Anlagenführer trägt ordnungsgemäß alle Prüf-, Wartungs- und Revisionsarbeiten in das Prüfbuch ein und lässt diese durch den Verantwortlichen/Sachkundigen bestätigen. Bei ungenauen oder fehlenden Eintragungen entfällt die Herstellergewährleistung.

ACHTUNG! Geräte und Krane sind periodisch durch einen Sachkundigen zu prüfen. Im Wesentlichen sind Sicht- und Funktionskontrollen durchzuführen, wobei der Zustand von Bauteilen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen festgestellt werden. Im Übrigen werden Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen beurteilt. Zur Beurteilung von Verschleißteilen kann eine Demontage erforderlich werden.

ACHTUNG! Tragmittel müssen in ihrer gesamten Länge besichtigt werden, auch die verdeckt liegenden Teile.

ACHTUNG! Alle periodischen Prüfungen sind vom Betreiber zu veranlassen.

5. Gewährleistung

Die Gewährleistung erlischt, wenn die Montage, Bedienung, Prüfung und Wartung nicht nach dieser Betriebsanleitung erfolgt. Reparaturen und Störungsbeseitigungen im Rahmen der Gewährleistung dürfen nur von qualifizierten Personen nach Rücksprache und Beauftragung durch den Hersteller/Lieferer ausgeführt werden. Bei Änderungen am Produkt sowie bei Einsatz von nicht Original-Ersatzteilen erlischt die Gewährleistung.

6. Nationale und regionale Vorschriften

Beachten Sie die nationalen und regionalen Vorschriften im Zusammenhang mit dem jeweiligen Einsatzzweck, die selbst zwischen EU-Mitgliedsstaaten stark voneinander abweichen.

In Österreich unterliegen Kettenzüge/Seilwinden in der Regel dem Österr. Arbeitnehmerschutzgesetz §37, §38, Österr. Arbeitsmittelverordnung §8, §16, ÖVE/ÖNORM E 8701 sowie ÖNORM-DIN-EN 17206.

In Deutschland unterliegen Kettenzüge/Seilwinden in der Regel der UVV, DGUV Vorschrift 3/4, 17/18, EN 50678:2021-02 / EN 50699:2021-06 VDE 0701/0702 sowie ÖNORM-DIN-EN 17206.

TÜCHLER stellt vor dem Kauf auf Anforderung gerne alle technischen Daten zur Verfügung. Es obliegt dem Käufer, vor dem Kauf die behördlichen Anforderungen zu klären. Reklamationen, die sich auf die Nichterfüllung behördlicher Auflagen beziehen, sind, sofern deren Erfüllung nicht im Einzelfall in einem gesonderten Vertrag schriftlich vereinbart wurde, ausgeschlossen.

7. Beachten Sie im Kletterbetrieb:

Nutzlast = Nennlast - Eigengewicht inkl. Kette/Seil.

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