SCHLEIERNESSEL TCS 510
Leinwandbindiges transparentes Gewebe mit glatter Oberfläche aus der permanent schwer brennbaren Polyesterfaser "Trevira CS".
- Schleier
- Portalschleier
- Projektionsschleier
- die großen erhältlichen Breiten ermöglichen auch den Einsatz von Rücklicht, ohne unschöne Nähte sichtbar werden zu lassen.
- Die Beständigkeit des Flammschutzes gegenüber Wasser erlaubt unter bestimmtem Voraussetzungen auch den Einsatz im Freien.
Eigenschaften:
- Optik ähnlich Mull (fester)
- erhältlich bis zu Breiten von 6m
- transparent - nicht blickdicht
- neigt zur Knitterbildung
- Flammschutz bleibt nach Wäsche bestehen
Technische Details:
- waschpermanent;EN 13773-C1;EN13501 B-s1, d0, DIN 4102 B1
- schwerbrennbar lt. GOST R 50810-95
- 100% Trevira CS
- Breite 510 cm
- 100 g/m²
- ca. 60lfm Ballen
Anwendungs- & Warnhinweise für Materialien aus TREVIRA CS & POLYESTER FR FASERN!
Gültig ab 1. November 2019
1. Wascheigenschaften von schwerbrennbaren Materialien
Materialien aus Trevira CS und Polyester FR können entsprechend den Pflegekennzeichen gewaschen werden, ohne die schwerbrennbaren Eigenschaften zu verlieren.
2. Verlust der schwerbrennbaren Eigenschaften durch Pflegeprodukte
Durch den Einsatz von faseraffinen Pflegemitteln wie Weichspülern (z.B. Silan) kann das Material die schwerbrennbaren Eigenschaften verlieren!
3. Verlust der schwerbrennbaren Eigenschaften durch Fremdstoffe
Durch Verschmutzung oder das Aufbringen von Fremdstoffen (z.B. Bemalung, Bedruckung etc.) kann das Material die schwerbrennbaren Eigenschaften verlieren!
4. Regelmäßige Überprüfung der schwerbrennbaren Eigenschaften
Lassen Sie daher die schwerbrennbaren Eigenschaften regelmäßig von Sachkundigen überprüfen.
Anwendungs- & Warnhinweise zu "SPRINKLERTAUGLICHKEIT"!
Gültig ab 1. September 2024
1. Beurteilung der Sprinklertauglichkeit
Die Beurteilung "sprinklertauglich" erfolgt durch Tüchler nach Tests unseres Unternehmens, die der Prüfanordnung der VdS nachempfunden durchgeführt wurden, aus denen sich ergibt, dass weder eine wesentliche Veränderung der Wasserverteilung, noch eine wesentliche Verzögerung des Wasserdurchtritts verursacht wird.
2. Hinweise zum Einsatz des Materials unter Feuerlöschanlagen (Sprinklersystemen)
2.1 Es sind weder EN, DIN, ÖN noch andere Normen bekannt, die hinsichtlich der Beurteilung der Sprinklertauglichkeit, der Materialien international anerkannte Geltung hätten.
2.2 Für Deutschland können Anforderungen aus dem Versicherungswesen (VDS) bestehen. Diese sind aber nicht für jede Spielstätte oder Messe gefordert und haben außerhalb Deutschlands keine gesetzliche Grundlage.
2.3 Erkundigen Sie sich daher vor dem Einsatz nach den lokalen Vorschriften!
2.4 Lassen Sie das Material vor dem Einsatz von den lokalen Behörden für den jeweiligen Einsatz freigeben!
2.5 Reklamationen oder Schadenersatzansprüche, die durch die "Nichtbewilligung" von durch Tüchler als in welcher Art auch immer "sprinklertauglich" gekennzeichnete Materialien entstehen, sind ausgeschlossen.