SHOWFLOOR ICE TRANSPARENT
- Transparenter Bühnen- & Showbelag welcher, die unter ihm liegenden Strukturen und Farben sehr deutlich hervortreten lässt.
- Für Spezialeffekte der Bodengestaltung in Theatern, Event und Messe, oder als „Verschleiß“-Belag auf teuren historischen Böden oder hinterleuchteten Bodenflächen.
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Technische Details:
- schwer brennbar;EN 13501-1, Cfl-s1
- KM2 (123-FZ RF)
- 100% Vinyl
- Breite 150 cm
- 1600 g/m²
- ca. 30lfm Rollen
- Dicke 1,2mm
- Beachten Sie das Schrumpfverhalten von 4% (4cm pro 100cm in Längs- und Querrrichtung) - Achtung die Schrumpfung setzt erst nach dem Entfernen des Schutzpapieres ein!
- Beachten Sie den den anfänglich starken Eigengeruch. Dieser Geruch ist gesundheitlich unbedenklich, kann aber störend wirken. Der Geruch kann mittels Raumdeos gut entfernt werden. Nach einigen Tagen der Anwendung ist der Geruch jedenfall stark reduziert.
- Showfloor ICE hat produktionsbedingte Lufteinschlüsse, deren Menge ein Erscheinungsbild von leicht milichig bis klar ergeben können. Dies stellt keine Wertminderung dar.
- Bei länger andauernder Verwendung können Verfärbungen des Unterbodens eintreten. Prüfen Sie daher vor Daueranwendungen auf die Reaktion Ihres Unterbodens.
- Showfloor ICE ist nicht für die permanente Verlegung entsprechend dem untenstehenden Hinweis geeignet!
- Aufgrund der glänzenden Oberfläche besteht bei Nässe höhere Rutschgefahr als bei anderen Belägen!
Anwendungs- & Warnhinweise für TANZ- & BODENBELÄGE!
gültig ab 1. September 2024
1. Zweck und Qualitätsbeurteilung
TÜCHLER Tanz- und Bodenbeläge sind für den Einsatz in der Veranstaltungsbranche, auf Bühnen, in Theatern, Opern, Events und ähnlichen Verwendungsarten entwickelt. Beachten Sie angegebene Ratings und Verwendungshinweise! Qualitätsbeurteilungen sind daher nur mit Bezug auf die produktspezifisch angeführte Funktion möglich. TÜCHLER-Tanz- und Bodenbeläge sind nicht für den Heim- oder Projekteinsatz entwickelt. Jegliche Beurteilung nach für Bodenbeläge oder Teppiche einschlägigen Normen, insbesondere DIN, sowie darauf begründete Mängelanzeigen sind daher ausgeschlossen, sofern diese im Einzelfall nicht in Schriftform vertraglich vereinbart wurden.
2. Wichtiger Hinweis zu Abriebspuren von Schuhen und Sneaker
Seit etwa 2023 sind Schuhe, insbesondere Sportschuhe (Sneaker) mit Sohlenmaterial auf dem Markt, das bei Verwendung auf Tanzteppichen erhebliche Abriebspuren hinterlassen kann. Diese Spuren entstehen durch das Abreiben des Sohlenmaterials, das eine extrem feste Bindung mit der Oberfläche des Bodens eingeht und kaum bis gar nicht entfernt werden kann. Das selbst bei Einsatz starker Lösungsmittel und Reinigungsmechanik. Besonders betroffen sind helle Sohlen auf dunklen Böden und umgekehrt. Bitte beachten Sie, dass solche Abriebspuren nicht auf einen Mangel des Bodens hinweisen, sondern durch ungeeignetes Schuhwerk verursacht werden. Testen Sie daher vor dem Betanzen mit Elastiksohlen insbesondere Sportschuhen (Sneaker) auf deren Verträglichkeit mit dem Tanzboden.
3. Unfallgefahr durch glatte oder rutschige Stellen
Glatte, rutschige Stellen auf Tanzbelägen stellen eine Unfallgefahr dar. Diese entstehen vorzugsweise durch:
3.1. das Zusammenwirken von Hautfetten und Schweiß sowie Polieren durch die Betanzung
3.2. die Verwendung von Glanzreinigern und Wischwachsen
3.3. Polieren im Zuge der Bodenreinigung
Prüfen Sie Ihre Böden vor der Betanzung auf glatte oder rutschige Stellen und beseitigen Sie diese durch fachgerechte Reinigung. Sollte nach mehrjährigem Gebrauch die notwendigen Reibungswerte des Tanzbelages nicht mehr erreicht werden, dann hat Ihr Boden den technischen Lebenszyklus erreicht und muss getauscht werden.
4. Reinigung
Reinigen Sie daher Ihren Boden regelmäßig und ausschließlich mit dafür geeigneten Produkten, wie den TÜCHLER Reinigern, ANTISTAT und BISON.
Verwenden Sie niemals Glanz- oder Poliermittel!
5. Lagerung der Tanz- und Bodenbeläge
Empfohlene Lagerungsarten:
5.1. Lagern Sie Ihren Bodenbelag gerollt, senkrecht stehend oder gerollt auf Rohren hängend, am besten auf TÜCHLER-Tanzbelagtransportwagen.
5.2. Bei horizontaler Lagerung von Rollen im Stapel verwenden Sie lastverteilende Lagen wie z.B. Styroporstreifen.
5.3. Stapeln Sie nie mehr als 4 Reihen (d.h. maximal 3 Lagen auf der untersten, ConfiDance und Consor 20m-Rollen 3 Reihen, d.h. max. 2 Lagen auf der untersten) übereinander, da dann die Kerne deformieren und starke Druckstellen entstehen können.
5.4. Wenn Sie Bodenbeläge in Kartons verpackt erhalten, stapeln Sie niemals mehr als 3 Kartons übereinander, d.h. maximal 2 Kartons auf den untersten.
Die Tanzbeläge können bei korrekter horizontaler Lagerung quer zur Längsrichtung verlaufende Drucklinien zeigen, die keine Einschränkung für die Betanzbarkeit verursachen und daher keine Wertminderung darstellen.
6. Temperaturbedingungen
Tanz- und Bühnenbeläge bestehen aus thermoplastischem PVC. Vor jedem Ausrollen ist auf eine Rollenkerntemperatur von nicht unter 21°C zu achten. Die Verwendung bei geringerer Rollenkerntemperatur kann zu Steifigkeit und Wellenbildung führen. Bei arktischen Temperaturen besteht Bruchgefahr. Bei direkter Sonneneinstrahlung sind dauerhafte Schäden und stark erhöhte Reibungswerte möglich.
7. Verlegearten
7.1. Portable (mobile) Verlegung
Die portable Verlegungsart ist typisch für Bühnen, Theater, Opern, aber auch temporäre Event-, Spiel- und Probestätten, wobei dieser temporäre Einsatz oft auch Jahre dauern kann. Es werden dabei die Belagsbahnen lose aufgerollt, Kante an Kante gestoßen und mit einem Klebeband an der Oberseite verklebt. Beachten Sie, dass diese Verlegungsart nicht normgerecht im Sinne von allgemeinen Bodenverlegenormen ist. Mängelrügen, die auf einschlägige Bodenverlegungsnormen begründet sind, sind daher ausgeschlossen. Beachten Sie bei Anwendung dieser Verlegungsart insbesondere, dass die Klebebänder Verschleiß unterliegen und regelmäßig getauscht werden müssen, der Boden verrutschen kann, bei defektem Klebeband bei Nassreinigung Wasser an die Unterseite des Tanzbelages gelangen kann, Wellenbildung nicht ausgeschlossen ist. Die Verwendung von Bodenreinigungsmaschinen kann zu Unfällen und zur Zerstörung des Belages führen.
7.2. Semipermanente Verlegung
Die semipermanente Verlegungsart ist typisch für temporäre Event-, Spiel- und Probestätten, bei denen an der Oberfläche kein Klebeband sichtbar sein soll, wobei dieser temporäre Einsatz oft auch Jahre dauern kann. Es werden dabei die Belagsbahnen lose aufgerollt, Kante an Kante gestoßen und mit einem Doppelklebeband an der Unterseite verklebt. Beachten Sie, dass diese Verlegungsart nicht normgerecht im Sinne von allgemeinen Bodenverlegenormen ist. Mängelrügen, die auf einschlägige Bodenverlegungsnormen begründet sind, sind daher ausgeschlossen. Beachten Sie bei Anwendung dieser Verlegungsart insbesondere, dass die Klebebänder am Unterboden Spuren hinterlassen können, der Bodenbelag Wellen bilden kann, die durch Öffnen und Wiederverkleben beseitigt werden müssen, Wasser an die Unterseite des Tanzbelages gelangen kann. Die Verwendung von Bodenreinigungsmaschinen kann zu Unfällen und zur Zerstörung des Belages führen.
7.3. Permanente Verlegung
Die permanente Verlegungsart muss entsprechend allgemeinen Bodenverlegenormen von Fachkräften ausgeführt werden. Beachten Sie den oben angeführten Hinweis, ob Ihr Bodenbelag für diese Art der Verlegung geeignet ist.
8. Anforderungen an den Unterboden
Der Unterboden muss trocken, perfekt glatt und frei von Rissen sowie nicht haftenden Materialien, sich ablösenden Schichten, Antihaftchemikalien sowie staubfrei sein. Im Fall von Betonunterböden darf die Feuchtigkeit 2,5%, im Fall von Estrich 0,5% nicht übersteigen. Die entsprechenden Bodendaten vor der Verlegung sind zu prüfen. Eventuell ist eine Vorbehandlung mit Primer erforderlich.
9. Verkleben
Tanzbelag vor Ort aufrollen und 24 Stunden bei min. 21°C akklimatisieren lassen. Nachdem sich der Boden relaxiert hat, mit +5cm Überlänge auf jeder Seite zuschneiden. Die Bodenbahnen bis zur Hälfte zurückschlagen und den Kleber mit einer Zahnspachtel auf den Unterboden auftragen. Die Bahnen von der Mitte an blasenfrei in das Kleberbett drücken und fest anpressen. Wir empfehlen als Klebstoff Thomsit K 188E von Henkel. Bitte beachten Sie auch die Verarbeitungshinweise dieses Klebers! Beachten Sie, dass Tanzbeläge dünn und ungemustert sind und insbesondere im Streif-, Gegen-, oder Seitenlicht daher selbst geringste Unebenheiten an der Oberfläche sichtbar werden. Dies verursacht keine Einschränkung für die Betanzbarkeit und stellt daher keine Wertminderung dar.
10. Verschweißen
10.1. Heißluftverschweißen
Nach erfolgter Klebertrocknung (bitte Trocknungszeiten Ihres Klebers beachten) mit einer geeigneten Fräse die Stöße öffnen und diese reinigen und von Kleberrückständen befreien. Wir empfehlen ausschließlich die auf Tanzbelag Consor abgestimmten TÜCHLER®-Schweißschnüre zu verwenden. Die Heißluft auf min. 300°C einstellen. Vor dem endgültigen Verschweißen sind durch Probieren die richtigen Einstellungen auf Ihrer Maschine bezüglich Temperatur und Geschwindigkeit zu ermitteln. Nach dem Abkühlen der Schweißnaht erfolgt die Entfernung des Schweißschnurüberstandes in zwei Schritten. Zunächst nur etwa die Hälfte der Schnur mit einem geeigneten Messer bzw. Hobel entfernen. Erst nach dem vollständigen Abkühlen den Rest auf Bodenniveau plan abhobeln. Beachten Sie, dass die Farben der Schweißschnüre nicht mit den Farben der Böden identisch sind.
10.2. Kaltverschweißen
Es können alle geeigneten handelsüblichen Chemikalien verwendet werden. Es müssen Vortests durchgeführt und nach den Vorgaben der Hersteller der Kaltschweißmittel gearbeitet werden.